Kontakt und Terminvereinbarung

Kontakt zu Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş in Antalya

Für eine erste Einordnung Ihrer rechtlichen Angelegenheit in Antalya oder mit Bezug zum türkischen Recht können Sie Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail kontaktieren.

Eine kurze Beschreibung des Sachverhalts, vorhandene Unterlagen sowie bekannte Gerichts-, Zustellungs- oder Widerspruchsfristen helfen dabei, das Anliegen zunächst einzuordnen und den nächsten sinnvollen Schritt zu bestimmen.

Wichtiger Hinweis bei laufenden Fristen: Wenn bereits ein Gerichtstermin, eine behördliche Entscheidung, eine Zustellung, eine Kündigung oder eine sonstige Frist vorliegt, nennen Sie das genaue Datum bitte bereits in Ihrer ersten Nachricht.

Kontaktdaten der Kanzlei

WhatsApp
+90 543 620 68 36

Senden Sie eine kurze Beschreibung Ihres rechtlichen Anliegens und weisen Sie auf dringende Fristen hin.

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Kanzleianschrift
Bayındır, Toroslar Cd.
Başaran Apt. No:82/2
Muratpaşa, Antalya 07000

Persönliche Besprechungen finden nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

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Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş in Antalya

Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş

Cennet Kesici Çetinbaş absolvierte ihr Studium an der juristischen Fakultät der Akdeniz Universität im Jahr 2014 und ist seit 2015 als Rechtsanwältin tätig.

Sie ist unter der Zulassungsnummer 4696 bei der Rechtsanwaltskammer Antalya eingetragen und berät sowie vertritt Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten nach türkischem Recht.

Rechtsanwaltskammer Antalya Zulassungsnummer 4696 Anwaltlich tätig seit 2015

So läuft die erste Kontaktaufnahme ab

  1. Anliegen kurz schildern: Beschreiben Sie den Sachverhalt in wenigen Sätzen und teilen Sie mit, ob bereits ein Termin, eine Zustellung oder eine laufende Frist besteht.
  2. Erste Informationen prüfen: Die allgemeine Art der Angelegenheit und die verfügbaren Unterlagen werden betrachtet, um weiteren Informationsbedarf festzustellen.
  3. Besprechung vereinbaren: Der Sachverhalt, relevante Dokumente, der aktuelle Verfahrensstand und die rechtlichen Rahmenbedingungen können in einem Termin erörtert werden.
  4. Zusätzliche Unterlagen bereitstellen: Falls erforderlich, können weitere Verträge, Entscheidungen, Zustellungsnachweise oder Beweismittel angefordert werden.
  5. Mögliches Vorgehen bestimmen: Abhängig vom Einzelfall kommen etwa Verhandlungen, Mediation, ein behördlicher Antrag, Zwangsvollstreckung oder ein Gerichtsverfahren in Betracht.

Welche Angaben sind für die erste Prüfung hilfreich?

Welche Informationen benötigt werden, hängt von der rechtlichen Angelegenheit ab. Für eine erste Einordnung sind häufig folgende Angaben nützlich:

Grundlegende Angaben

  • Kurze und chronologische Beschreibung des Sachverhalts
  • Aktueller Wohnsitz und Aufenthaltsort
  • Bezug der Angelegenheit zur Türkei
  • Bevorzugte Kontaktmöglichkeit

Termine und Fristen

  • Gerichts- oder Anhörungstermine
  • Datum einer amtlichen Zustellung
  • Datum einer behördlichen Entscheidung
  • Kündigungs- oder Widerspruchsfristen

Relevante Unterlagen

  • Gerichtliche Schreiben und Entscheidungen
  • Behördliche Bescheide
  • Verträge und Vollmachten
  • Zustellungsnachweise und Korrespondenz

Internationale Sachverhalte

  • Staatsangehörigkeit, soweit rechtlich relevant
  • Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis
  • Ausländische Urteile oder Urkunden
  • Beteiligte Länder und Behörden

Unterstützung für deutschsprachige Mandanten

Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş arbeitet bei Bedarf mit professionellen deutschsprachigen Dolmetschern zusammen. So können der Sachverhalt, relevante Unterlagen und wesentliche Verfahrensschritte verständlich vermittelt werden.

Gerichtliche und behördliche Verfahren in der Türkei werden grundsätzlich in türkischer Sprache geführt. Wenn eine förmliche Übersetzung oder Verdolmetschung gesetzlich vorgeschrieben ist, gelten die Anforderungen des jeweiligen Verfahrens.

Kontakt aus Deutschland oder außerhalb Antalyas

Mandanten mit Wohnsitz außerhalb Antalyas oder außerhalb der Türkei können sich telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail an die Kanzlei wenden. Je nach Art der Angelegenheit können die erste Besprechung und eine vorläufige Dokumentenprüfung aus der Ferne erfolgen.

Für eine anschließende anwaltliche Vertretung kann eine ordnungsgemäß ausgestellte Vollmacht erforderlich sein. Ob zusätzlich eine persönliche Mitwirkung notwendig ist, richtet sich nach dem konkreten Gerichts- oder Verwaltungsverfahren.

Vertraulicher Umgang mit Informationen

Informationen und Unterlagen, die im Zusammenhang mit einer rechtlichen Beratung übermittelt werden, werden im Rahmen der für Rechtsanwälte in der Türkei geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten behandelt.

Bei der ersten elektronischen Kontaktaufnahme sollten nur die für eine vorläufige Einordnung erforderlichen Informationen übermittelt werden. Unnötige besonders sensible Daten sollten erst nach Klärung des Prüfungsumfangs gesendet werden.

Mit welchen rechtlichen Anliegen können Sie Kontakt aufnehmen?

Strafrecht

Ermittlungsverfahren, Festnahme, Untersuchungshaft, gerichtliche Kontrolle, Strafverfahren und Rechtsbehelfe.

Familien- und Scheidungsrecht

Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und familienrechtliche Angelegenheiten mit Auslandsbezug.

Ausländerrecht

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, Staatsangehörigkeit, Abschiebungsentscheidungen und Einreiseverbote.

Arbeitsrecht

Kündigung, Abfindung, Lohnforderungen, Überstunden, Wiedereinstellung und arbeitsrechtliche Mediation.

Mietrecht

Mietverträge, Mietanpassung, Kaution, Zahlungsrückstände, Räumung und Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter.

Immobilien- und Zivilrecht

Grundbuchangelegenheiten, Immobilienverträge, Miteigentum, vertragliche Ansprüche und weitere zivilrechtliche Streitigkeiten.

Kanzlei in Muratpaşa, Antalya

Kanzlei von Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş in Antalya

Kanzleianschrift

Bayındır, Toroslar Cd.
Başaran Apt. No:82/2
Muratpaşa, Antalya 07000
Türkei

Für eine persönliche Besprechung wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. So können das Anliegen und die voraussichtlich benötigten Unterlagen bereits vor dem Termin eingeordnet werden.

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Kanzlei: Bayındır, Toroslar Cd. Başaran Apt. No:82/2, Muratpaşa, Antalya 07000

Was Sie bei der Kontaktaufnahme erwarten können

Einzelfallbezogene Prüfung

Jede Angelegenheit wird anhand ihrer eigenen Tatsachen, Dokumente und verfahrensrechtlichen Umstände betrachtet.

Klare Kommunikation

Rechtliche Möglichkeiten, Risiken und wesentliche Verfahrensschritte werden nachvollziehbar erläutert.

Beachtung von Fristen

Bekannte Zustellungs- und Verfahrensfristen sollten frühzeitig mitgeteilt werden, da sie die verfügbaren Optionen beeinflussen können.

Prüfung von Unterlagen

Verträge, Entscheidungen, Zustellungen und Beweismittel können erforderlich sein, bevor eine rechtliche Einschätzung möglich ist.

Berufliche Verschwiegenheit

Mandatsbezogene Informationen werden innerhalb der geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Pflichten behandelt.

Keine Erfolgsgarantie

Der Ausgang eines Verfahrens hängt von den Tatsachen, Beweisen, der Rechtslage und der Entscheidung der zuständigen Stelle ab.

Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen

Sie können die Kanzlei telefonisch, über WhatsApp oder per E-Mail kontaktieren. Besteht eine laufende Frist, nennen Sie diese bitte bereits in Ihrer ersten Nachricht.

Telefon: +90 543 620 68 36

Häufige Fragen zur Kontaktaufnahme

Muss ich vor einem Kanzleibesuch einen Termin vereinbaren?

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, damit ausreichend Zeit eingeplant und geklärt werden kann, welche Unterlagen für die Besprechung benötigt werden.

Kann ich die Kanzlei aus Deutschland kontaktieren?

Ja. Die erste Kontaktaufnahme kann telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail erfolgen. Ob die weitere Bearbeitung vollständig oder teilweise aus der Ferne möglich ist, hängt vom konkreten Verfahren ab.

Ist eine Kommunikation auf Deutsch möglich?

Bei Bedarf arbeitet Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş mit professionellen deutschsprachigen Dolmetschern zusammen. Für förmliche Gerichts- und Verwaltungsverfahren gelten die jeweiligen gesetzlichen Dolmetschanforderungen.

Welche Informationen sollte meine erste Nachricht enthalten?

Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Sachverhalts, bekannte Fristen, bereits erhaltene gerichtliche oder behördliche Schreiben und eine Angabe dazu, ob Sie sich derzeit in der Türkei befinden.

Kann ich Unterlagen per E-Mail oder WhatsApp senden?

Relevante Unterlagen können grundsätzlich elektronisch übermittelt werden. Senden Sie bei der ersten Kontaktaufnahme möglichst nur die für eine vorläufige Einordnung erforderlichen Dokumente.

Ist eine erste Besprechung aus der Ferne möglich?

Je nach Art des Anliegens können die erste Besprechung und eine vorläufige Dokumentenprüfung aus der Ferne erfolgen. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Anforderungen des jeweiligen Verfahrens.

Kann ich aus dem Ausland in der Türkei vertreten werden?

Abhängig vom Verfahren kann eine Vertretung mit einer ordnungsgemäß ausgestellten Vollmacht möglich sein. Einzelne Verfahren können dennoch eine persönliche Mitwirkung erfordern.

Was muss ich bei einer dringenden Frist mitteilen?

Nennen Sie das genaue Datum der Zustellung, Entscheidung, Anhörung oder Gerichtsverhandlung und senden Sie nach Möglichkeit das dazugehörige Dokument vollständig mit.

Welche Rechtsgebiete werden bearbeitet?

Zu den Tätigkeitsbereichen gehören insbesondere Strafrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Ausländerrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht sowie immobilien- und zivilrechtliche Angelegenheiten.

Kann der Ausgang eines Verfahrens vorab garantiert werden?

Nein. Der Ausgang hängt von den Tatsachen, Beweismitteln, der geltenden Rechtslage und den Entscheidungen der zuständigen Gerichte oder Behörden ab.

Rechtlicher Hinweis

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Durch das bloße Absenden einer Nachricht entsteht nicht automatisch ein Mandatsverhältnis. Eine Mandatsübernahme bedarf einer gesonderten Bestätigung nach Prüfung des Anliegens und möglicher Interessenkonflikte.