Rechtsanwältin für Arbeitserlaubnisse in Antalya
Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş berät ausländische Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Unternehmer bei Arbeitserlaubnisverfahren in der Türkei sowie bei Ablehnungen, behördlichen Rechtsbehelfen und anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Wer als ausländischer Staatsangehöriger in Antalya oder an einem anderen Ort in der Türkei arbeiten möchte, benötigt grundsätzlich eine gültige Arbeitserlaubnis oder muss unter eine gesetzlich geregelte Arbeitserlaubnisbefreiung fallen. Die Voraussetzungen hängen unter anderem von der Art der Beschäftigung, dem Arbeitgeber, dem Aufenthaltsstatus, der beruflichen Tätigkeit und den aktuellen Bewertungskriterien des türkischen Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit ab.

Reicht eine Aufenthaltserlaubnis aus, um in der Türkei zu arbeiten? Grundsätzlich nein. Eine türkische Aufenthaltserlaubnis allein verschafft einem ausländischen Staatsangehörigen nicht automatisch das Recht, einer Beschäftigung nachzugehen. Für eine rechtmäßige Tätigkeit ist grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis oder eine gesetzliche Arbeitserlaubnisbefreiung erforderlich. Eine gültige Arbeitserlaubnis vermittelt dagegen während ihrer Gültigkeitsdauer grundsätzlich zugleich ein Aufenthaltsrecht.
Was ist eine Arbeitserlaubnis in der Türkei?
Die Arbeitserlaubnis ist die behördliche Genehmigung, die einem ausländischen Staatsangehörigen erlaubt, innerhalb der in der Genehmigung festgelegten Voraussetzungen in der Türkei zu arbeiten.
Die zentrale gesetzliche Grundlage ist das türkische Gesetz Nr. 6735 über die internationale Arbeitskraft. Zuständige Behörde für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen ist grundsätzlich das türkische Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit, insbesondere die Generaldirektion für internationale Arbeitskräfte.
Eine gewöhnliche befristete Arbeitserlaubnis ist regelmäßig an einen bestimmten Arbeitgeber, einen bestimmten Arbeitsplatz beziehungsweise eine bestimmte Tätigkeit und weitere im Bescheid festgelegte Voraussetzungen gebunden.
Deshalb darf nicht davon ausgegangen werden, dass jede erteilte Arbeitserlaubnis ohne weiteres für einen anderen Arbeitgeber, eine andere Tätigkeit oder einen anderen Arbeitsplatz verwendet werden kann.
Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis?
Ausländische Staatsangehörige benötigen für eine Beschäftigung in der Türkei grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis, sofern sie nicht unter eine ausdrücklich geregelte Ausnahme oder Arbeitserlaubnisbefreiung fallen.
Das gilt nicht nur für klassische Arbeitnehmer. Auch bei ausländischen Gesellschaftern, Geschäftsführern, Personen, die selbständig tätig werden möchten, bestimmten Fachkräften und anderen Formen der Erwerbstätigkeit muss geprüft werden, welche Genehmigung erforderlich ist.
Eine bloße Aufenthaltserlaubnis berechtigt grundsätzlich nicht automatisch zur Arbeitsaufnahme. Umgekehrt vermittelt eine gültige Arbeitserlaubnis im Rahmen ihrer Gültigkeit grundsätzlich sowohl ein Arbeits- als auch ein Aufenthaltsrecht.
Arbeitserlaubnis aus der Türkei beantragen
Ein Arbeitserlaubnisantrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen aus der Türkei gestellt werden.
Nach den aktuellen Informationen des Ministeriums kann der Arbeitgeber grundsätzlich für einen Ausländer einen Antrag aus der Türkei stellen, wenn der Ausländer über eine in der Türkei ausgestellte Aufenthaltserlaubnis verfügt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig ist und die erforderliche Mindestgültigkeitsdauer erfüllt.
Nach der derzeitigen allgemeinen Regel wird hierfür grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten vorausgesetzt. Für bestimmte Gruppen ausländischer Staatsangehöriger können jedoch besondere Regelungen und Ausnahmen gelten.
Der Antrag wird elektronisch über das hierfür vorgesehene System des Ministeriums gestellt. Die konkrete Antragstellung erfolgt bei einer beschäftigungsabhängigen Arbeitserlaubnis grundsätzlich im Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber.
Arbeitserlaubnis aus dem Ausland beantragen
Befindet sich der ausländische Arbeitnehmer noch außerhalb der Türkei, läuft das Verfahren grundsätzlich in zwei aufeinanderfolgenden Schritten ab.
- Antrag bei der türkischen Auslandsvertretung: Der ausländische Staatsangehörige stellt bei der türkischen Botschaft oder dem zuständigen Generalkonsulat im Staat seiner Staatsangehörigkeit oder seines rechtmäßigen Aufenthalts den ersten Antrag.
- Erteilung einer Referenznummer: Im Rahmen dieses Verfahrens erhält der Antragsteller eine 16-stellige Referenznummer.
- Übermittlung an den Arbeitgeber: Die Referenznummer wird dem Arbeitgeber in der Türkei mitgeteilt.
- Antrag des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber vervollständigt anschließend den Arbeitserlaubnisantrag elektronisch gegenüber dem Ministerium.
- Prüfung durch das Ministerium: Die eingereichten Unterlagen und die gesetzlichen beziehungsweise administrativen Bewertungskriterien werden geprüft.
- Entscheidung: Das Ergebnis wird über die vorgesehenen elektronischen Kanäle mitgeteilt. Bei Auslandsanträgen wird auch die zuständige türkische Auslandsvertretung elektronisch informiert.
Welche Rolle hat der Arbeitgeber beim Arbeitserlaubnisverfahren?
Bei einer gewöhnlichen beschäftigungsabhängigen Arbeitserlaubnis ist nicht nur die persönliche Situation des ausländischen Arbeitnehmers entscheidend. Auch der Arbeitgeber und der konkrete Arbeitsplatz werden geprüft.
Je nach Branche, Unternehmen und Position können unter anderem Beschäftigungszahlen, finanzielle Kennzahlen des Unternehmens, das vorgesehene Gehalt und die Qualifikation beziehungsweise Tätigkeit des Ausländers relevant sein.
Deshalb sollte ein Arbeitserlaubnisverfahren nicht nur als persönlicher Antrag des ausländischen Arbeitnehmers betrachtet werden. Bei zahlreichen Antragsarten bilden Arbeitgeber, Arbeitsverhältnis und ausländischer Arbeitnehmer gemeinsam die Grundlage der behördlichen Prüfung.
Welche Arten von Arbeitserlaubnissen gibt es?
Befristete Arbeitserlaubnis
Bei einer positiven Erstantragstellung kann grundsätzlich eine befristete Arbeitserlaubnis für bis zu ein Jahr erteilt werden, begrenzt durch die Dauer des Arbeits- oder Dienstvertrags.
Unbefristete Arbeitserlaubnis
Unter den besonderen gesetzlichen Voraussetzungen kann für bestimmte ausländische Staatsangehörige eine unbefristete Arbeitserlaubnis in Betracht kommen.
Selbständige Arbeitserlaubnis
Für Ausländer, die in der Türkei im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig werden möchten, gelten besondere Voraussetzungen für eine selbständige Arbeitserlaubnis.
Turkuaz-Karte
Für hochqualifizierte oder in besonderer Weise zur Wirtschaft, Wissenschaft, Technologie oder Kultur beitragende Ausländer kann die Turkuaz-Karte relevant sein.
Antrag über das e-İzin-System
Die Arbeitserlaubnisverfahren werden elektronisch über das Arbeitserlaubnis-Antragssystem des türkischen Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit abgewickelt.
Arbeitgeber und Antragsteller sollten darauf achten, dass die im System angegebenen Informationen mit Arbeitsvertrag, Reisepass, Unternehmensdaten, Gehaltsangaben und sonstigen eingereichten Unterlagen übereinstimmen.
Werden im Prüfungsverfahren zusätzliche Informationen oder Dokumente angefordert, sollten diese innerhalb der vorgegebenen Frist vollständig und korrekt über das System eingereicht werden.
Welche Unterlagen werden für eine Arbeitserlaubnis benötigt?
Die konkrete Dokumentenliste hängt von der Art der Beschäftigung, dem Antragstyp, dem Arbeitgeber, der beruflichen Qualifikation und der persönlichen Situation des ausländischen Staatsangehörigen ab.
Arbeitsvertrag
Bei beschäftigungsabhängigen Anträgen gehört der vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnete Arbeitsvertrag zu den wesentlichen Unterlagen.
Reisepass
Eine Kopie des gültigen Reisepasses ist erforderlich. Bei nicht lateinischer Schrift können zusätzliche Übersetzungsanforderungen bestehen.
Aufenthaltsdokumente
Bei einem Antrag aus der Türkei können vorhandene Aufenthaltserlaubnisse und die dazugehörigen Statusinformationen relevant sein.
Unternehmensunterlagen
Je nach Antrag können Handelsregister-, Bilanz-, Kapital-, Umsatz- oder andere Arbeitgeberdaten für die Bewertung erforderlich sein.
Ausbildungsnachweise
Bei bestimmten Berufen können Diplome, Qualifikationsnachweise oder berufsbezogene Unterlagen verlangt werden.
Zusätzliche Nachweise
Abhängig von Branche, Tätigkeit und persönlichem Status kann das Ministerium weitere Informationen und Dokumente anfordern.
Nach welchen Kriterien wird eine Arbeitserlaubnis bewertet?
Das Ministerium bewertet Arbeitserlaubnisanträge anhand der internationalen Arbeitskräftepolitik sowie der jeweils geltenden allgemeinen und sektorbezogenen Bewertungskriterien.
Die seit dem 1. Oktober 2024 geltenden und weiterhin veröffentlichten allgemeinen Kriterien betreffen insbesondere Beschäftigung, finanzielle Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers und die Höhe des vorgesehenen Arbeitsentgelts.
Beschäftigungskriterium
Nach der allgemeinen Regel ist bei bilanzierungspflichtigen Betrieben grundsätzlich für jeden beantragten ausländischen Arbeitnehmer die Beschäftigung einer bestimmten Zahl türkischer Arbeitnehmer erforderlich. Es bestehen jedoch gesetzliche und administrative Ausnahmen.
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Je nach Unternehmensart können eingezahltes Kapital, Nettoumsatz oder Exportvolumen bei der Prüfung des Arbeitgebers berücksichtigt werden.
Gehaltskriterium
Das vorgesehene Gehalt muss abhängig von Position und Qualifikation des ausländischen Arbeitnehmers bestimmte Mindestverhältnisse zum jeweils geltenden Bruttomindestlohn erfüllen.
Beruf und Position
Führungspositionen, Fachkräfte, Ingenieure, Architekten und andere Tätigkeitsgruppen können unterschiedlichen Bewertungsvoraussetzungen unterliegen.
Sektorbezogene Regeln
Für einzelne Branchen und Tätigkeiten können besondere Kriterien, Ausnahmen oder erleichterte Verfahren gelten.
Persönliche Ausnahmen
Für bestimmte gesetzlich oder administrativ definierte Personengruppen gelten Ausnahmen von einzelnen Beschäftigungs-, Finanz- oder Gehaltskriterien.
Wie lange dauert ein Arbeitserlaubnisverfahren?
Ordnungsgemäß abgeschlossene Arbeitserlaubnisanträge werden nach den Informationen des Ministeriums grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen bewertet, sofern alle erforderlichen Informationen und Dokumente vollständig vorliegen.
Werden zusätzliche Informationen oder Dokumente angefordert, beginnt beziehungsweise berechnet sich die behördliche Bearbeitungsfrist ab dem Zeitpunkt, zu dem die verlangten Unterlagen vollständig über das elektronische System eingereicht wurden.
Das Ministerium kann im Rahmen der Bewertung außerdem Stellungnahmen anderer öffentlicher Einrichtungen oder berufsständischer Organisationen einholen, wenn dies für den konkreten Antrag erforderlich erscheint.
Warum kann eine Arbeitserlaubnis abgelehnt werden?
Eine Ablehnung kann unterschiedliche tatsächliche und rechtliche Ursachen haben. Entscheidend ist immer die konkrete Begründung der Entscheidung.
Bewertungskriterien nicht erfüllt
Beschäftigungs-, Finanz- oder Gehaltskriterien können je nach Antrag und Tätigkeit für die Entscheidung relevant sein.
Unvollständige oder widersprüchliche Unterlagen
Widersprüche zwischen Arbeitsvertrag, Antrag, Unternehmensdaten, Gehalt oder Qualifikationsnachweisen können die Bewertung beeinflussen.
Ungeeignete berufliche Tätigkeit
Die beantragte Tätigkeit muss mit den gesetzlichen Bestimmungen und den für Ausländer zugänglichen Berufsfeldern vereinbar sein.
Aufenthalts- oder Einreiseprobleme
Je nach Einzelfall können ausländerrechtliche Beschränkungen oder Probleme mit dem rechtmäßigen Aufenthalt für das Verfahren Bedeutung haben.
Arbeitsmarktbezogene Bewertung
Auch internationale Arbeitskräftepolitik, sektorale Bedingungen und arbeitsmarktbezogene Faktoren können in die Entscheidung einfließen.
Gesetzliche Ablehnungsgründe
Das Gesetz Nr. 6735 enthält weitere Gründe, aus denen ein Arbeitserlaubnisantrag im konkreten Fall abgelehnt werden kann.
Gegen Entscheidungen des Ministeriums über die Ablehnung einer Arbeitserlaubnis oder einer Verlängerung sowie gegen bestimmte Aufhebungs- oder Beendigungsentscheidungen kann grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung ein Rechtsbehelf beim Ministerium eingelegt werden. Deshalb sollten Ablehnungsentscheidung und Zustellungsdatum möglichst unmittelbar geprüft werden.
Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Arbeitserlaubnis
Artikel 21 des Gesetzes Nr. 6735 eröffnet den betroffenen Personen die Möglichkeit, gegen Entscheidungen des Ministeriums innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung einen behördlichen Rechtsbehelf einzulegen.
Bei einer abgelehnten Arbeitserlaubnis erfolgt dieser Rechtsbehelf nach den aktuellen Verfahrensinformationen elektronisch über das e-İzin-System.
Dabei sollte nicht lediglich erklärt werden, dass die Entscheidung nicht akzeptiert wird. Die konkrete Ablehnungsbegründung sollte analysiert und mit rechtlichen Argumenten sowie geeigneten Dokumenten beantwortet werden.
Soweit die Ablehnung beispielsweise auf fehlenden Unterlagen, einer unzutreffenden Bewertung des Arbeitgebers, fehlerhaften Angaben oder anderen korrigierbaren Umständen beruht, sollten die entsprechenden Belege strukturiert in das Rechtsbehelfsverfahren eingebracht werden.
Klage nach Ablehnung des behördlichen Rechtsbehelfs
Wird der beim Ministerium eingelegte Rechtsbehelf zurückgewiesen, eröffnet Artikel 21 des Gesetzes Nr. 6735 den Weg zur verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.
In einem solchen Verfahren kann insbesondere geprüft werden, ob die Entscheidung auf einer zutreffenden gesetzlichen Grundlage beruht, die maßgeblichen Tatsachen richtig festgestellt wurden und die Verwaltung die einschlägigen Bewertungskriterien rechtmäßig angewendet hat.
Welche Klagefrist und welches Verwaltungsgericht im konkreten Fall maßgeblich sind, sollte anhand der Entscheidung, des Zustellungsdatums, des behördlichen Rechtsbehelfs und der einschlägigen verwaltungsprozessrechtlichen Vorschriften geprüft werden.
Deshalb sollte nach einer zurückgewiesenen behördlichen Einwendung nicht ohne weitere Fristprüfung abgewartet werden.
Kann nach einer Ablehnung ein neuer Antrag gestellt werden?
Ja. Nach den aktuellen Informationen des Ministeriums verhindert die Ablehnung einer Arbeitserlaubnis grundsätzlich nicht dauerhaft eine erneute Antragstellung.
Ein neuer Antrag kann insbesondere sinnvoll sein, wenn der konkrete Grund der früheren Ablehnung beseitigt wurde und die gesetzlichen beziehungsweise administrativen Voraussetzungen nun erfüllt werden.
Ob ein neuer Antrag oder ein Rechtsbehelf gegen die bestehende Ablehnung strategisch sinnvoller ist, sollte anhand des Ablehnungsgrundes, der vorhandenen Unterlagen und der aktuellen Beschäftigungssituation entschieden werden.
Verlängerung einer bestehenden Arbeitserlaubnis
Ein Antrag auf Verlängerung kann nach den aktuellen Regeln grundsätzlich ab 60 Tagen vor Ablauf der bestehenden Arbeitserlaubnis gestellt werden und muss jedenfalls vor Ablauf des bestehenden Titels eingereicht werden.
Wird eine befristete Arbeitserlaubnis erstmals verlängert und der Antrag positiv bewertet, kann die Verlängerung beim selben Arbeitgeber grundsätzlich für bis zu zwei Jahre erteilt werden.
Bei späteren Verlängerungen kann für denselben Arbeitgeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Arbeitserlaubnis für bis zu drei Jahre erteilt werden.
Bei einem rechtzeitig gestellten Verlängerungsantrag kann der ausländische Arbeitnehmer unter den vorgesehenen Voraussetzungen während der behördlichen Prüfung für eine begrenzte Zeit weiterarbeiten, sofern Tätigkeit und Arbeitsplatz nicht geändert werden.
Was passiert bei einem Wechsel des Arbeitgebers?
Eine beschäftigungsabhängige Arbeitserlaubnis ist grundsätzlich mit dem konkreten Arbeitgeber und der genehmigten Beschäftigung verbunden.
Wechselt der ausländische Arbeitnehmer zu einem anderen Arbeitgeber, kann die bisherige Arbeitserlaubnis deshalb grundsätzlich nicht einfach auf das neue Arbeitsverhältnis übertragen werden.
Nach den Informationen des Ministeriums werden Anträge für eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber grundsätzlich nach den Regeln eines Erstantrags bewertet.
Verhältnis zwischen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis
Die Unterscheidung zwischen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis ist für ausländische Staatsangehörige besonders wichtig.
Eine gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis gibt grundsätzlich nicht automatisch das Recht, in der Türkei zu arbeiten.
Eine nach dem Gesetz Nr. 6735 erteilte gültige Arbeitserlaubnis vermittelt dagegen für ihre Gültigkeitsdauer grundsätzlich zugleich das Recht, sich in der Türkei aufzuhalten.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede ausländerrechtliche Frage automatisch durch die Arbeitserlaubnis gelöst ist. Einreiseverbote, Tahdit-Codes oder andere besondere Beschränkungen müssen gegebenenfalls gesondert geprüft werden.
Können Ausländer in jedem Beruf in der Türkei arbeiten?
Nein. Das türkische Recht reserviert bestimmte Berufe und Funktionen ausschließlich türkischen Staatsangehörigen.
Für Tätigkeiten, die gesetzlich nur türkischen Staatsangehörigen vorbehalten sind, kann grundsätzlich keine gewöhnliche Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Staatsangehörigen erteilt werden.
Darüber hinaus können bei reglementierten Berufen zusätzliche berufsrechtliche Voraussetzungen, Anerkennungsverfahren oder besondere Genehmigungen erforderlich sein.
Vor einer Antragstellung sollte daher geprüft werden, ob die konkrete Tätigkeit für ausländische Staatsangehörige zugänglich ist und ob neben der Arbeitserlaubnis weitere Genehmigungen erforderlich sind.
Welche Unterlagen sind bei einer Ablehnung wichtig?
Ablehnungsentscheidung
Die vollständige Entscheidung und der konkrete Ablehnungsgrund bilden die Grundlage der rechtlichen Prüfung.
Zustellungsdatum
Das genaue Datum der Mitteilung ist wegen der 30-tägigen Rechtsbehelfsfrist besonders wichtig.
e-İzin-Antragsunterlagen
Der ursprüngliche Antrag, die übermittelten Informationen und nachgereichte Dokumente sollten vollständig geprüft werden.
Arbeitsvertrag
Position, Tätigkeit, Arbeitsort, Vergütung und Vertragsdauer können für die Beurteilung des Ablehnungsgrundes relevant sein.
Arbeitgeberunterlagen
Unternehmensdaten, Beschäftigtenzahlen und finanzielle Unterlagen können insbesondere bei einer Ablehnung wegen Bewertungskriterien Bedeutung haben.
Qualifikationsnachweise
Diplome, berufliche Erfahrungen und andere Nachweise können bei tätigkeitsbezogenen Ablehnungsgründen relevant sein.

Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş
Cennet Kesici Çetinbaş absolvierte ihr Studium an der juristischen Fakultät der Akdeniz Universität im Jahr 2014 und ist seit 2015 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist unter der Zulassungsnummer 4696 bei der Rechtsanwaltskammer Antalya eingetragen.
Ausländische Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Unternehmer können bei Arbeitserlaubnisverfahren, Ablehnungsentscheidungen, behördlichen Rechtsbehelfen und damit zusammenhängenden verwaltungsrechtlichen Verfahren beraten und vertreten werden.
Unterstützung für deutschsprachige Mandanten
Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş arbeitet bei Bedarf mit professionellen deutschsprachigen Dolmetschern zusammen. Dadurch können Arbeitserlaubnisverfahren, Ablehnungsentscheidungen und wesentliche Verfahrensschritte verständlich besprochen werden.
Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in der Türkei werden grundsätzlich in türkischer Sprache geführt. Soweit förmliche Übersetzungen oder Dolmetscherleistungen erforderlich sind, gelten die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen.
Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer können vorhandene Antrags- oder Ablehnungsunterlagen zunächst digital zur rechtlichen Einordnung übermitteln.
Kanzlei in Antalya
Die Kanzlei befindet sich in Muratpaşa, Antalya. Bei einer bereits abgelehnten Arbeitserlaubnis sollten die vollständige Entscheidung, das Zustellungsdatum und die im e-İzin-Verfahren eingereichten Unterlagen möglichst bereits beim ersten Kontakt bereitgehalten werden.
Anschrift:
Bayındır, Toroslar Cd. Başaran Apt. No:82/2
Muratpaşa, Antalya 07000, Türkei

Offizielle Informationsstellen: Aktuelle Informationen zu Arbeitserlaubnissen veröffentlicht die Generaldirektion für internationale Arbeitskräfte des türkischen Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit . Informationen zu Antragsarten , den aktuellen Bewertungskriterien und häufig gestellten Fragen zu Arbeitserlaubnissen können direkt über die offiziellen Seiten des Ministeriums geprüft werden.
Arbeitserlaubnis oder Ablehnungsentscheidung prüfen lassen
Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in Antalya arbeiten möchten, als Arbeitgeber einen ausländischen Arbeitnehmer beschäftigen wollen oder bereits eine Ablehnung der Arbeitserlaubnis erhalten haben, können die vorhandenen Unterlagen rechtlich geprüft werden.
Bei einer Ablehnung sollten insbesondere die vollständige Entscheidung und das Zustellungsdatum mitgeteilt werden, da für den behördlichen Rechtsbehelf grundsätzlich eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung gilt.
Telefon: +90 543 620 68 36
Häufige Fragen zur Arbeitserlaubnis für Ausländer
Brauche ich als Ausländer eine Arbeitserlaubnis in der Türkei?
Grundsätzlich ja, sofern keine gesetzliche Arbeitserlaubnisbefreiung oder eine andere besondere Ausnahme besteht. Die konkrete Situation sollte vor Beginn der Beschäftigung geprüft werden.
Reicht meine Aufenthaltserlaubnis aus, um in Antalya zu arbeiten?
Nein. Eine gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis verschafft grundsätzlich kein Arbeitsrecht. Für die Beschäftigung ist regelmäßig eine Arbeitserlaubnis oder eine entsprechende Befreiung erforderlich.
Kann ich eine Arbeitserlaubnis aus der Türkei beantragen?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist ein Antrag aus der Türkei möglich. Nach der allgemeinen aktuellen Regel kann insbesondere eine noch gültige Aufenthaltserlaubnis mit der erforderlichen Mindestdauer notwendig sein. Für bestimmte Gruppen bestehen Ausnahmen.
Wie läuft ein Antrag aus Deutschland ab?
Beim Auslandsverfahren stellt der ausländische Arbeitnehmer zunächst einen Antrag bei der zuständigen türkischen Auslandsvertretung. Anschließend vervollständigt der Arbeitgeber in der Türkei das Verfahren unter Verwendung der dort erteilten Referenznummer.
Wie lange dauert die Prüfung einer Arbeitserlaubnis?
Ordnungsgemäß abgeschlossene Anträge werden bei vollständigen Informationen und Dokumenten grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen bewertet. Werden weitere Unterlagen angefordert, ist deren vollständige Einreichung für den Fristlauf relevant.
Was kann ich tun, wenn die Arbeitserlaubnis abgelehnt wurde?
Die Ablehnungsbegründung und das Zustellungsdatum sollten sofort geprüft werden. Gegen die Entscheidung kann grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung ein Rechtsbehelf beim Ministerium eingelegt werden.
Wie wird gegen die Ablehnung vorgegangen?
Der Rechtsbehelf gegen die Ablehnung einer Arbeitserlaubnis wird nach den aktuellen Verfahrensregeln elektronisch über das e-İzin-System eingereicht. Begründung und unterstützende Dokumente sollten dem Antrag beigefügt werden.
Kann nach der Ablehnung geklagt werden?
Wird der behördliche Rechtsbehelf vom Ministerium zurückgewiesen, kann nach Artikel 21 des Gesetzes Nr. 6735 der Verwaltungsrechtsweg beschritten werden. Die konkrete Klagefrist und Zuständigkeit sollten individuell geprüft werden.
Kann nach einer Ablehnung ein neuer Antrag gestellt werden?
Ja. Nach den Informationen des Ministeriums verhindert eine frühere Ablehnung grundsätzlich keine neue Arbeitserlaubnisantragstellung, wenn der Grund der Ablehnung beseitigt wurde.
Wie lange gilt die erste Arbeitserlaubnis?
Eine befristete Arbeitserlaubnis kann beim Erstantrag grundsätzlich für bis zu ein Jahr erteilt werden, sofern der Arbeits- oder Dienstvertrag keine kürzere Dauer vorgibt.
Kann ich mit derselben Arbeitserlaubnis den Arbeitgeber wechseln?
Eine beschäftigungsabhängige Arbeitserlaubnis ist grundsätzlich an den genehmigten Arbeitgeber gebunden. Ein Antrag für einen anderen Arbeitgeber wird grundsätzlich nach den Regeln eines neuen Antrags bewertet.
Gibt eine Arbeitserlaubnis auch ein Aufenthaltsrecht?
Eine nach dem Gesetz Nr. 6735 erteilte Arbeitserlaubnis vermittelt grundsätzlich während ihrer Gültigkeit zugleich ein Aufenthaltsrecht. Andere ausländerrechtliche Beschränkungen können dennoch gesondert relevant sein.
Kann die Erteilung einer Arbeitserlaubnis garantiert werden?
Nein. Die Entscheidung hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen, den geltenden Bewertungskriterien, Arbeitgeberdaten, Tätigkeit, Unterlagen und der behördlichen Prüfung des konkreten Falls ab.
Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş
Berufliche Zulassung: Rechtsanwaltskammer Antalya, Zulassungsnummer 4696
Juristische Ausbildung: Akdeniz Universität, Abschluss 2014
Anwaltliche Tätigkeit: Seit 2015
Rechtsstand: 11. September 2026
Rechtlicher Hinweis
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Voraussetzungen und Bewertungskriterien für Arbeitserlaubnisse können sich je nach Branche, Tätigkeit, Arbeitgeber, Aufenthaltsstatus und persönlicher Situation unterscheiden und geändert werden. Bei einer bereits zugestellten Ablehnungsentscheidung sollten insbesondere Zustellungsdatum und Rechtsbehelfsfrist individuell geprüft werden.
