Türkisches Ausländerrecht und Rechtsschutz

Rechtsanwältin bei Verwaltungshaft und GGM-Verfahren in Antalya

Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş berät und vertritt ausländische Staatsangehörige bei Verwaltungshaft, Unterbringung in einem türkischen Rückkehrzentrum (GGM), gerichtlichen Beschwerden gegen die Freiheitsentziehung und damit verbundenen ausländerrechtlichen Verfahren in Antalya.

Die Unterbringung eines Ausländers in einem Rückkehrzentrum bedeutet nicht lediglich, dass ein gewöhnliches Verwaltungsverfahren läuft. Eine Verwaltungshaft greift unmittelbar in die persönliche Freiheit ein und unterliegt deshalb besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, regelmäßigen behördlichen Kontrollen und einem eigenständigen gerichtlichen Rechtsbehelf.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Verwaltungshaft, einer Abschiebungsentscheidung und anderen migrationsrechtlichen Maßnahmen. Diese Entscheidungen können gleichzeitig bestehen, müssen rechtlich jedoch getrennt geprüft werden.

Kurz erklärt

Kann gegen eine Verwaltungshaft in einem türkischen Rückkehrzentrum vorgegangen werden? Ja. Die betroffene Person, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Rechtsanwalt kann die Verwaltungshaft durch den zuständigen türkischen Friedensstrafrichter, das sogenannte Sulh Ceza Hakimliği, gerichtlich überprüfen lassen. Die Beschwerde beendet die Verwaltungshaft nicht automatisch. Das Gericht soll die Prüfung innerhalb von fünf Tagen abschließen.

Was ist Verwaltungshaft im türkischen Ausländerrecht?

Die sogenannte Verwaltungshaft ist eine ausländerrechtliche Freiheitsentziehung, die im Zusammenhang mit einem Abschiebungsverfahren angeordnet werden kann.

Die gesetzliche Grundlage befindet sich insbesondere in Artikel 57 des türkischen Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz.

Im Unterschied zu einer strafrechtlichen Untersuchungshaft dient die Verwaltungshaft nicht der Durchführung eines Strafverfahrens. Sie steht vielmehr im Zusammenhang mit dem ausländerrechtlichen Verfahren und insbesondere mit der möglichen Durchführung einer Abschiebung.

Da die persönliche Freiheit eingeschränkt wird, muss die Maßnahme auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, begründet sein und während ihres Fortbestehens regelmäßig überprüft werden.

Was ist ein Rückkehrzentrum (GGM)?

Ausländische Staatsangehörige, gegen die eine Verwaltungshaft zum Zweck der Abschiebung angeordnet wurde, werden in sogenannten Rückkehrzentren untergebracht.

In der Türkei wird hierfür die Bezeichnung Geri Gönderme Merkezi verwendet. Die gebräuchliche Abkürzung lautet GGM.

Ein GGM ist kein gewöhnliches Gefängnis und die Unterbringung ist keine strafrechtliche Sanktion. Da die betroffene Person das Zentrum jedoch grundsätzlich nicht frei verlassen kann, handelt es sich um eine freiheitsentziehende Verwaltungsmaßnahme.

In Antalya befindet sich ein offizielles Rückkehrzentrum in Döşemealtı. Die rechtliche Prüfung einer Verwaltungshaft richtet sich jedoch nicht allein danach, in welchem GGM sich die betroffene Person befindet, sondern insbesondere nach der zugrunde liegenden Entscheidung und dem zuständigen Gericht.

Wann kann Verwaltungshaft angeordnet werden?

Nicht jeder Ausländer, gegen den eine Abschiebungsentscheidung besteht, muss automatisch in Verwaltungshaft genommen werden.

Artikel 57 des Gesetzes Nr. 6458 nennt bestimmte Situationen, in denen gegenüber einer Person mit Abschiebungsentscheidung Verwaltungshaft angeordnet werden kann.

Flucht- oder Untertauchrisiko

Wird angenommen, dass die betroffene Person sich dem Abschiebungsverfahren entziehen könnte, kann dies für eine Verwaltungshaft relevant sein.

Verstoß gegen Ein- oder Ausreisevorschriften

Verstöße gegen die gesetzlichen Regeln zur Einreise in die Türkei oder zur Ausreise aus der Türkei können eine Rolle spielen.

Falsche oder unzutreffende Dokumente

Die Verwendung falscher oder nicht authentischer Dokumente kann bei der behördlichen Bewertung berücksichtigt werden.

Nicht erfolgte freiwillige Ausreise

Wurde eine Frist zur freiwilligen Ausreise eingeräumt und ohne akzeptablen Grund nicht eingehalten, kann dies eine Verwaltungshaft begründen.

Öffentliche Ordnung oder Sicherheit

Auch eine behördliche Bewertung im Hinblick auf öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit oder öffentliche Gesundheit kann relevant sein.

Individuelle Prüfung erforderlich

Das bloße Vorliegen eines Abschiebungsverfahrens ersetzt nicht die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung.

Wie lange kann Verwaltungshaft im GGM dauern?

Die Dauer der Verwaltungshaft in einem Rückkehrzentrum darf nach Artikel 57 grundsätzlich sechs Monate nicht überschreiten.

Eine Verlängerung um höchstens weitere sechs Monate ist nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen möglich. Das Gesetz nennt insbesondere Fälle, in denen das Abschiebungsverfahren deshalb nicht abgeschlossen werden kann, weil die betroffene Person nicht mitwirkt oder keine zutreffenden Informationen beziehungsweise Dokumente über ihr Herkunftsland bereitstellt.

Daraus folgt nicht, dass eine Verwaltungshaft automatisch sechs oder zwölf Monate dauern darf. Die Erforderlichkeit der Fortdauer muss während des gesamten Zeitraums bestehen.

Monatliche Überprüfung der Verwaltungshaft

Die zuständige Verwaltung muss regelmäßig prüfen, ob die Fortsetzung der Verwaltungshaft weiterhin notwendig ist.

Nach Artikel 57 erfolgt diese Prüfung grundsätzlich jeden Monat. Besteht Anlass für eine frühere Überprüfung, muss nicht bis zum Ablauf von 30 Tagen gewartet werden.

Wird festgestellt, dass die weitere Verwaltungshaft nicht mehr erforderlich ist, muss sie beendet werden. Je nach Fall können anschließend alternative Verpflichtungen nach Artikel 57/A des Gesetzes Nr. 6458 angeordnet werden.

Auch die Ergebnisse der regelmäßigen Überprüfungen sind für die rechtliche Beurteilung relevant, weil die Fortsetzung der Freiheitsentziehung nicht lediglich mit der ursprünglichen Entscheidung begründet werden darf.

Beschwerde gegen die Verwaltungshaft

Gegen eine Verwaltungshaft besteht ein besonderer gerichtlicher Rechtsbehelf.

Die betroffene Person selbst, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Rechtsanwalt kann sich gegen die Verwaltungshaft an das zuständige Sulh Ceza Hakimliği wenden.

Der Antrag sollte sich nicht nur darauf beschränken, allgemein die Freilassung zu verlangen. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung und Fortsetzung der Verwaltungshaft tatsächlich bestehen.

Dabei können beispielsweise die persönliche Situation des Betroffenen, ein vorhandener fester Wohnsitz, Familienbindungen, Gesundheitszustand, bisheriges Verhalten, Mitwirkung im Verfahren und mögliche Alternativen zur Haft relevant sein.

Wichtig

Die Beschwerde gegen die Verwaltungshaft beendet oder unterbricht die Freiheitsentziehung nicht automatisch. Bis zu einer Aufhebung der Maßnahme bleibt die bestehende Verwaltungshaft grundsätzlich wirksam.

Welches Gericht ist für die Verwaltungshaft zuständig?

Die Verwaltungshaft wird nicht auf demselben Rechtsweg überprüft wie die Abschiebungsentscheidung.

Gegen die Verwaltungshaft ist grundsätzlich das zuständige Sulh Ceza Hakimliği zuständig. Für deutschsprachige Mandanten kann diese Stelle vereinfacht als türkischer Friedensstrafrichter beziehungsweise gerichtliche Strafrichterstelle für bestimmte gesetzlich zugewiesene Entscheidungen erklärt werden.

Eine Klage gegen die Abschiebungsentscheidung wird dagegen grundsätzlich vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geführt.

Wenn sowohl eine Abschiebungsentscheidung als auch eine Verwaltungshaft vorliegen, können deshalb zwei unterschiedliche gerichtliche Verfahren erforderlich sein.

Muss das Gericht innerhalb von fünf Tagen entscheiden?

Nach Artikel 57 Absatz 6 des Gesetzes Nr. 6458 soll der zuständige Sulh Ceza Hakimi die Beschwerde gegen die Verwaltungshaft innerhalb von fünf Tagen abschließen.

Die gesetzliche Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich um eine laufende Freiheitsentziehung handelt und eine gerichtliche Prüfung deshalb besonders zeitnah erfolgen soll.

Die Entscheidung des Sulh Ceza Hakimliği über diese Beschwerde ist nach dem Gesetz endgültig.

Das bedeutet jedoch nicht, dass bei später veränderten Umständen keine weitere gerichtliche Kontrolle mehr möglich wäre.

Kann erneut gegen die Verwaltungshaft vorgegangen werden?

Ja. Artikel 57 sieht ausdrücklich vor, dass erneut eine gerichtliche Prüfung beantragt werden kann, wenn sich die Voraussetzungen der Verwaltungshaft geändert haben oder weggefallen sind.

Dies kann beispielsweise relevant werden, wenn neue Dokumente vorliegen, sich der Gesundheitszustand verändert hat, ein fester Wohnsitz nachgewiesen wird, sich das Abschiebungsverfahren verzögert oder andere Tatsachen entstanden sind, die bei der ursprünglichen Entscheidung noch nicht berücksichtigt werden konnten.

Eine frühere ablehnende gerichtliche Entscheidung bedeutet daher nicht zwingend, dass die Fortdauer der Haft bis zum Ende des Abschiebungsverfahrens keiner weiteren Kontrolle mehr unterliegt.

Verwaltungshaft und Abschiebungsentscheidung sind nicht dasselbe

Eine besonders wichtige rechtliche Unterscheidung besteht zwischen der Abschiebungsentscheidung und der Verwaltungshaft.

Die Abschiebungsentscheidung bestimmt, ob die Person aus der Türkei entfernt werden soll. Die Verwaltungshaft betrifft dagegen die Frage, ob die Person während des Abschiebungsverfahrens in einem Rückkehrzentrum festgehalten werden darf.

Die Aufhebung der Verwaltungshaft beseitigt deshalb nicht automatisch die Abschiebungsentscheidung.

Umgekehrt kann die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsentscheidung getrennt vor dem zuständigen Verwaltungsgericht überprüft werden. Beide Verfahren haben unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und Rechtswege.

Welche Alternativen zur Verwaltungshaft gibt es?

Das türkische Ausländerrecht sieht nach Artikel 57/A verschiedene Alternativen zur Verwaltungshaft vor.

Diese Instrumente sollen ermöglichen, dass die ausländerrechtlichen Verpflichtungen auch ohne eine fortdauernde Unterbringung im Rückkehrzentrum erfüllt werden können.

Aufenthalt an einer bestimmten Adresse

Der betroffenen Person kann die Verpflichtung auferlegt werden, an einer bestimmten Adresse zu wohnen.

Regelmäßige Meldung

Eine Person kann verpflichtet werden, sich zu bestimmten Zeiten oder nach vorgegebenem Verfahren bei den Behörden zu melden.

Familienbasierte Rückkehr

Abhängig vom Fall können familienbezogene Maßnahmen als Alternative berücksichtigt werden.

Rückkehrberatung

Auch eine Verpflichtung zur Teilnahme an einer Rückkehrberatung gehört zu den gesetzlich vorgesehenen Alternativen.

Sicherheit oder Garantie

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sicherheiten beziehungsweise andere Garantien vorgesehen werden.

Elektronische Überwachung

Das Gesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronische Überwachung als Alternative zur Verwaltungshaft.

Werden solche alternativen Verpflichtungen angeordnet, darf ihre Gesamtdauer nach den aktuellen Informationen der Migrationsverwaltung grundsätzlich 24 Monate nicht überschreiten.

Welche Rechte bestehen im Rückkehrzentrum?

Die Unterbringung in einem GGM bedeutet nicht, dass die betroffene Person von rechtlicher Beratung, Kommunikation oder grundlegenden Dienstleistungen ausgeschlossen ist.

Zugang zu einem Rechtsanwalt

Die betroffene Person muss die Möglichkeit haben, mit ihrem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen und Gespräche zu führen.

Kontakt zu Angehörigen

Das Gesetz sieht Zugang zu Angehörigen und Besuchsmöglichkeiten innerhalb der einschlägigen Regeln vor.

Telefonzugang

Personen im Rückkehrzentrum sollen Zugang zu Telefonkommunikation erhalten.

Notar und gesetzlicher Vertreter

Auch der Zugang zu einem Notar und zum gesetzlichen Vertreter ist gesetzlich vorgesehen.

Konsularischer Kontakt

Die betroffene Person kann grundsätzlich mit Vertretern des Staates ihrer Staatsangehörigkeit in Kontakt treten.

UNHCR und weitere Stellen

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit des Kontakts mit Vertretern des UN-Flüchtlingshilfswerks.

Zugang zu einem Rechtsanwalt im GGM

Der Zugang zu anwaltlicher Beratung ist bei Verwaltungshaft besonders wichtig, weil verschiedene Entscheidungen parallel bestehen können und unterschiedliche Rechtswege erforderlich sein können.

Der Rechtsanwalt kann insbesondere die Verwaltungshaftentscheidung, die regelmäßigen Überprüfungen, eine mögliche Abschiebungsentscheidung und vorhandene weitere migrationsrechtliche Maßnahmen prüfen.

Nach Artikel 57 sieht das Gesetz außerdem vor, dass Personen, die gegen die Verwaltungshaft gerichtlichen Rechtsschutz suchen und die Kosten eines Rechtsanwalts nicht tragen können, auf Antrag nach den Bestimmungen des türkischen Rechtsanwaltsgesetzes anwaltliche Hilfe erhalten können.

Gesundheit und besondere Schutzbedürfnisse

Der Gesundheitszustand einer Person kann sowohl für die Bedingungen im Rückkehrzentrum als auch für die rechtliche Bewertung der Fortdauer einer Verwaltungshaft relevant sein.

In Rückkehrzentren werden nach den Informationen der türkischen Migrationsverwaltung dringende und grundlegende Gesundheitsleistungen, deren Kosten von der betroffenen Person nicht getragen werden können, kostenlos erbracht.

Bestehen schwere Erkrankungen, eine Schwangerschaft, besondere psychische Belastungen oder andere medizinische Umstände, sollten vorhandene aktuelle medizinische Unterlagen möglichst früh gesichert und rechtlich geprüft werden.

Kontakt zu Familie, Konsulat und anderen Stellen

Familienangehörige erfahren häufig erst nach einer Festnahme oder Verbringung in ein Rückkehrzentrum, dass die betreffende Person in Verwaltungshaft genommen wurde.

In dieser Situation sollte zunächst geklärt werden, in welchem GGM sich die Person befindet und welche Entscheidungen bereits zugestellt wurden.

Die gesetzlich vorgesehenen Kontaktmöglichkeiten umfassen unter anderem Angehörige, Rechtsanwälte, gesetzliche Vertreter, Notare sowie konsularische Vertreter des Herkunftsstaates.

Für die rechtliche Prüfung ist es besonders hilfreich, wenn Familienangehörige vorhandene Reisepasskopien, Aufenthaltsunterlagen und frühere behördliche Dokumente schnell bereitstellen können.

Welche Unterlagen sollten bei Verwaltungshaft geprüft werden?

Verwaltungshaftentscheidung

Die vollständige Haftentscheidung und ihre konkrete Begründung gehören zu den wichtigsten Unterlagen.

Abschiebungsentscheidung

Besteht parallel eine Abschiebungsentscheidung, muss sie wegen des getrennten Rechtswegs eigenständig geprüft werden.

Monatliche Überprüfungen

Entscheidungen über die Fortdauer der Verwaltungshaft können für eine erneute gerichtliche Prüfung von Bedeutung sein.

Reisepass und Aufenthaltsdokumente

Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Visum und andere Dokumente können den tatsächlichen Hintergrund des Verfahrens erklären.

Familien- und Adressnachweise

Ein fester Wohnsitz und familiäre Bindungen können abhängig vom konkreten Fall für die Prüfung alternativer Maßnahmen relevant sein.

Medizinische Dokumente

Bei gesundheitlichen Problemen sollten aktuelle Arztberichte, Diagnosen und laufende Behandlungsunterlagen geprüft werden.

Ablauf der rechtlichen Prüfung bei Verwaltungshaft

  1. Feststellung des Aufenthaltsorts: Zunächst wird geklärt, in welchem Rückkehrzentrum die betroffene Person untergebracht ist.
  2. Prüfung der zugestellten Entscheidungen: Verwaltungshaft, Abschiebungsentscheidung und andere ausländerrechtliche Maßnahmen werden getrennt identifiziert.
  3. Analyse der Haftgründe: Es wird geprüft, auf welche gesetzliche Grundlage die Verwaltung die Freiheitsentziehung stützt.
  4. Prüfung persönlicher Umstände: Wohnsitz, Familie, Gesundheit, Verfahrensmitwirkung und andere relevante Tatsachen werden berücksichtigt.
  5. Gerichtlicher Antrag: Wenn rechtlich angezeigt, wird die Verwaltungshaft dem zuständigen Sulh Ceza Hakimliği zur Prüfung vorgelegt.
  6. Weitere Verfahren: Besteht gleichzeitig eine Abschiebungsentscheidung, müssen die hierfür geltenden gesonderten Rechtsbehelfe und Fristen geprüft werden.
Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş in Antalya

Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş

Cennet Kesici Çetinbaş absolvierte ihr Studium an der juristischen Fakultät der Akdeniz Universität im Jahr 2014 und ist seit 2015 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist unter der Zulassungsnummer 4696 bei der Rechtsanwaltskammer Antalya eingetragen.

Ausländische Staatsangehörige und ihre Angehörigen können bei Verwaltungshaft, GGM-Verfahren, Abschiebungsentscheidungen und damit verbundenen ausländerrechtlichen Gerichtsverfahren beraten und vertreten werden.

Da bei einer Unterbringung im Rückkehrzentrum mehrere rechtlich getrennte Entscheidungen gleichzeitig bestehen können, wird jeder Fall anhand der konkreten Verwaltungsakte und der persönlichen Situation individuell geprüft.

Rechtsanwaltskammer Antalya Zulassungsnummer 4696 Anwaltlich tätig seit 2015

Unterstützung für deutschsprachige Mandanten

Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş arbeitet bei Bedarf mit professionellen deutschsprachigen Dolmetschern zusammen. Dadurch können Entscheidungen über Verwaltungshaft, Abschiebung und gerichtliche Verfahrensschritte verständlich besprochen werden.

Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in der Türkei werden grundsätzlich in türkischer Sprache geführt. Soweit förmliche Übersetzungen oder Dolmetscherleistungen erforderlich sind, gelten die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen.

Befindet sich ein Familienangehöriger bereits in einem GGM, können vorhandene Entscheidungen und Dokumente zunächst digital zur rechtlichen Einordnung übermittelt werden.

Kanzlei in Antalya

Die Kanzlei befindet sich in Muratpaşa, Antalya. Bei einer laufenden Verwaltungshaft sollte bei der ersten Kontaktaufnahme möglichst mitgeteilt werden, in welchem Rückkehrzentrum die Person untergebracht ist, wann sie dort aufgenommen wurde und welche Entscheidungen bereits zugestellt wurden.

Anschrift:
Bayındır, Toroslar Cd. Başaran Apt. No:82/2
Muratpaşa, Antalya 07000, Türkei

Kanzlei von Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş in Antalya

Offizielle Informationsstellen: Die gesetzlichen Grundlagen zur Verwaltungshaft befinden sich insbesondere im Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz . Aktuelle Informationen zum Abschiebungsverfahren und zur Verwaltungshaft sowie zu den Leistungen und Rechten in Rückkehrzentren veröffentlicht die türkische Präsidentschaft für Migrationsverwaltung.

Verwaltungshaft oder GGM-Entscheidung prüfen lassen

Wenn Sie selbst oder ein Angehöriger in einem Rückkehrzentrum in Antalya unter Verwaltungshaft steht, können die vorhandenen Entscheidungen und Unterlagen zur rechtlichen Prüfung übermittelt werden.

Teilen Sie möglichst mit, in welchem GGM sich die Person befindet, wann sie dort aufgenommen wurde, ob eine Abschiebungsentscheidung zugestellt wurde und ob bereits ein Antrag beim Sulh Ceza Hakimliği gestellt wurde.

Telefon: +90 543 620 68 36

Häufige Fragen zu Verwaltungshaft und GGM in Antalya

Was bedeutet Verwaltungshaft in der Türkei?

Verwaltungshaft ist eine ausländerrechtliche Freiheitsentziehung im Zusammenhang mit einem Abschiebungsverfahren. Sie ist keine strafrechtliche Sanktion und unterliegt besonderen gesetzlichen Voraussetzungen.

Was bedeutet GGM?

GGM steht für Geri Gönderme Merkezi. Auf Deutsch kann dies als Rückkehrzentrum bezeichnet werden. Dort werden Personen untergebracht, gegen die Verwaltungshaft zum Zweck der Abschiebung angeordnet wurde.

Kann gegen die Verwaltungshaft Beschwerde eingelegt werden?

Ja. Die betroffene Person, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Rechtsanwalt kann die Verwaltungshaft durch das zuständige Sulh Ceza Hakimliği gerichtlich überprüfen lassen.

Stoppt die Beschwerde automatisch die Verwaltungshaft?

Nein. Die Einreichung des Antrags beendet die Verwaltungshaft nicht automatisch. Die Maßnahme bleibt grundsätzlich bestehen, bis sie aufgehoben oder anderweitig beendet wird.

Wie schnell entscheidet das Gericht?

Nach Artikel 57 des Gesetzes Nr. 6458 soll das zuständige Sulh Ceza Hakimliği die Prüfung innerhalb von fünf Tagen abschließen.

Kann nach einer ablehnenden Entscheidung erneut Beschwerde eingelegt werden?

Ja. Wenn sich die Voraussetzungen der Verwaltungshaft geändert haben oder weggefallen sind, kann erneut eine gerichtliche Prüfung beantragt werden.

Wie lange darf eine Person im GGM bleiben?

Die Verwaltungshaft darf grundsätzlich sechs Monate nicht überschreiten. Unter den besonderen gesetzlichen Voraussetzungen kann sie um höchstens weitere sechs Monate verlängert werden.

Wird die Verwaltungshaft während dieser Zeit überprüft?

Ja. Die Notwendigkeit der Fortdauer muss grundsätzlich monatlich durch die Verwaltung überprüft werden. Bei Bedarf kann die Prüfung auch vor Ablauf von 30 Tagen erfolgen.

Bedeutet eine Freilassung aus dem GGM, dass die Abschiebung aufgehoben ist?

Nein. Verwaltungshaft und Abschiebungsentscheidung sind unterschiedliche Verwaltungsakte. Die Beendigung der Haft hebt eine bestehende Abschiebungsentscheidung nicht automatisch auf.

Gibt es Alternativen zur Verwaltungshaft?

Ja. Das Gesetz sieht unter anderem Wohnsitzauflagen, Meldepflichten, Rückkehrberatung, Sicherheiten und elektronische Überwachung als mögliche Alternativen vor.

Darf ein Rechtsanwalt die Person im GGM sprechen?

Das Gesetz sieht ausdrücklich den Zugang zu einem Rechtsanwalt und die Möglichkeit anwaltlicher Gespräche im Rückkehrzentrum vor.

Kann die Familie Kontakt zur Person im GGM aufnehmen?

Ja. Das türkische Recht sieht Kontaktmöglichkeiten zu Angehörigen, Rechtsanwälten, gesetzlichen Vertretern, Notaren und konsularischen Stellen vor. Die praktische Durchführung richtet sich nach den für das jeweilige Zentrum geltenden Regeln.

Kann eine Freilassung aus der Verwaltungshaft garantiert werden?

Nein. Die Entscheidung hängt von den gesetzlichen Haftgründen, den konkreten Tatsachen, dem Verfahrensstand und der gerichtlichen Bewertung des jeweiligen Falls ab.

Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş

Berufliche Zulassung: Rechtsanwaltskammer Antalya, Zulassungsnummer 4696

Juristische Ausbildung: Akdeniz Universität, Abschluss 2014

Anwaltliche Tätigkeit: Seit 2015

Rechtsstand: 11. September 2026

Rechtlicher Hinweis

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Verwaltungshaft, Abschiebungsentscheidung und weitere ausländerrechtliche Maßnahmen müssen jeweils anhand der konkreten behördlichen Entscheidung und der aktuellen Rechtslage geprüft werden. Die Darstellung eines möglichen Rechtsbehelfs stellt keine Zusage eines bestimmten Verfahrensausgangs dar.