Rechtsanwältin für Erbrecht und Nachlassverfahren in Antalya
Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş berät ausländische Erben und Familien bei Erbfällen mit Bezug zur Türkei. Die rechtliche Begleitung kann die Feststellung der Erben, die Beantragung eines Erbnachweises, die Übertragung von Immobilien im türkischen Grundbuch, Bankguthaben, Nachlassverbindlichkeiten, Erbschaftsteuer, Testamente und grenzüberschreitende Nachlassverfahren umfassen.
Erbfälle mit Auslandsbezug können mehrere Rechtsordnungen gleichzeitig berühren. Besonders wichtig ist deshalb die Frage, welches Recht für den konkreten Nachlassgegenstand gilt. Bei Immobilien, die sich in der Türkei befinden, gelten besondere Regeln des türkischen Rechts. Bei anderen Nachlassbestandteilen kann dagegen auch das nationale Recht des Verstorbenen eine wesentliche Rolle spielen.

Können Ausländer Immobilien und anderes Vermögen in der Türkei erben? Ja. Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich Erben eines Nachlasses in der Türkei sein. Für Immobilien in der Türkei gilt türkisches Recht. Zur praktischen Übertragung einer Immobilie auf einen ausländischen Erben müssen insbesondere die Erbenstellung, die erforderlichen ausländischen Personenstandsdokumente, steuerliche Schritte und die Voraussetzungen des türkischen Grundbuchrechts geprüft werden.
Erbrecht und Nachlassverfahren für Ausländer in der Türkei
Ein ausländischer Staatsangehöriger kann in der Türkei gesetzlicher oder testamentarischer Erbe sein. Die ausländische Staatsangehörigkeit schließt eine Erbenstellung grundsätzlich nicht aus.
In der Praxis entstehen bei internationalen Nachlassfällen jedoch zusätzliche Fragen. Häufig müssen ausländische Sterbeurkunden, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Familienregister oder gerichtliche Entscheidungen in der Türkei verwendet werden. Gleichzeitig kann zu prüfen sein, ob türkisches oder ausländisches Erbrecht auf einzelne Nachlassbestandteile anzuwenden ist.
Bestehen Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge, Unternehmensanteile oder andere Vermögenswerte in der Türkei, müssen die für den jeweiligen Vermögenswert vorgesehenen Verfahren getrennt durchgeführt werden.
Welches Erbrecht gilt bei einem internationalen Erbfall?
Die zentrale kollisionsrechtliche Regel befindet sich in Artikel 20 des türkischen Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privat- und Verfahrensrecht.
Danach unterliegt die Erbschaft grundsätzlich dem nationalen Recht des Verstorbenen. Für Immobilien, die sich in der Türkei befinden, gilt jedoch türkisches Recht.
Darüber hinaus gelten für die Gründe der Eröffnung des Nachlasses, seinen Erwerb und seine Teilung besondere Regeln, die an den Ort anknüpfen, an dem sich der Nachlass befindet.
Bei einem deutschen, österreichischen, schweizerischen oder anderen ausländischen Erblasser mit Vermögen in der Türkei sollte nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass ausschließlich das Recht seines Heimatstaates oder ausschließlich türkisches Recht gilt. Der konkrete Nachlass muss nach Vermögensart und Belegenheit rechtlich eingeordnet werden.
Was passiert mit einer Immobilie in der Türkei nach dem Tod des Eigentümers?
Befindet sich eine Wohnung, ein Haus, ein Grundstück oder eine andere Immobilie des Verstorbenen in der Türkei, unterliegt dieser Immobiliennachlass grundsätzlich türkischem Erbrecht.
Die Erben müssen zunächst ihre Erbenstellung nachweisen. Anschließend kann die Immobilie im türkischen Grundbuch auf die Erben übertragen werden.
Die Eintragung erfolgt nicht automatisch allein aufgrund des Todesfalls. Für die praktische Umschreibung müssen die erforderlichen Dokumente beschafft und das Grundbuchverfahren eingeleitet werden.
Bei ausländischen Erben muss zusätzlich geprüft werden, ob nach der Eintragung besondere Beschränkungen des türkischen Grundstücksrechts relevant werden.
Bankkonten, Fahrzeuge, Unternehmensanteile und andere Vermögenswerte
Ein Nachlass in der Türkei kann neben Immobilien weitere Vermögenswerte enthalten.
Bankguthaben
Türkische Banken verlangen regelmäßig einen ausreichenden Nachweis der Erbenstellung und weitere Nachlass- und Steuerunterlagen.
Fahrzeuge
Fahrzeuge müssen nach Durchführung der erforderlichen Erb- und Steuerverfahren auf die Erben übertragen werden.
Unternehmensanteile
Bei Beteiligungen an türkischen Gesellschaften müssen zusätzlich Gesellschaftsvertrag und gesellschaftsrechtliche Vorschriften geprüft werden.
Forderungen
Auch offene Forderungen des Verstorbenen können grundsätzlich Bestandteil des Nachlasses sein.
Bewegliches Vermögen
Wertgegenstände und andere bewegliche Sachen können ebenfalls in die Nachlassabwicklung einbezogen werden.
Nachlassschulden
Ein Nachlass besteht nicht nur aus Vermögenswerten. Auch bestehende Verbindlichkeiten müssen geprüft werden.
Was ist ein türkischer Erbschein?
Der Nachweis darüber, wer Erbe ist und welche Erbquoten bestehen, wird in der Türkei als Mirasçılık Belgesi oder traditionell als Veraset İlamı bezeichnet.
Im Deutschen kann dieses Dokument funktional als Erbschein oder Erbnachweis bezeichnet werden.
Nach Artikel 598 des türkischen Zivilgesetzbuchs kann den festgestellten gesetzlichen Erben ein Dokument ausgestellt werden, das ihre Erbenstellung ausweist.
Bei Fällen mit ausländischen Personenstandsdokumenten, ausländischem Erblasser oder anderen internationalen Elementen kann insbesondere ein Verfahren vor dem zuständigen türkischen Friedensgericht für Zivilsachen, dem Sulh Hukuk Mahkemesi, erforderlich oder zweckmäßig sein.
Kann ein deutscher oder anderer ausländischer Erbschein direkt in der Türkei verwendet werden?
Nicht in jedem Fall.
Für die Übertragung türkischer Immobilien auf ausländische natürliche Personen sieht das türkische Grundbuchrecht besondere Anforderungen vor.
Nach den offiziellen Informationen der türkischen Grundbuchverwaltung werden solche Übertragungen grundsätzlich auf Grundlage eines von einem türkischen Gericht ausgestellten Erbnachweises oder eines von einer zuständigen ausländischen Behörde ausgestellten und von einem türkischen Gericht bestätigten Erbnachweises durchgeführt.
Ein ausländischer Erbschein, ein europäisches Nachlassdokument oder ein anderes ausländisches Dokument sollte daher nicht ohne vorherige Prüfung als unmittelbar ausreichend angesehen werden.
Welche Dokumente werden bei einem internationalen Nachlassverfahren benötigt?
Die konkrete Dokumentenliste hängt vom Herkunftsstaat, Familienstand, Nachlass und beantragten Verfahren ab.
Sterbeurkunde
Der Tod des Erblassers muss mit einem amtlichen Dokument nachgewiesen werden.
Geburtsurkunden
Sie können erforderlich sein, um die Verwandtschaft zwischen Erblasser und Erben nachzuweisen.
Heiratsurkunde
Bei einem überlebenden Ehegatten muss die Ehe regelmäßig dokumentiert werden.
Familienregister
Je nach Herkunftsland können Registerauszüge zur vollständigen Darstellung der Familienverhältnisse erforderlich sein.
Reisepässe
Identität und Staatsangehörigkeit der Erben müssen zuverlässig festgestellt werden.
Vermögensunterlagen
Tapu-Dokumente, Bankunterlagen, Fahrzeugdaten oder Gesellschaftsunterlagen helfen bei der Erfassung des Nachlasses.
Apostille, Legalisation und türkische Übersetzung
Ausländische Dokumente können nicht in jedem Fall unverändert bei türkischen Behörden oder Gerichten verwendet werden.
Abhängig vom Ausstellungsstaat und der Art des Dokuments kann eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen, eine konsularische Legalisation oder eine andere Form der Bestätigung erforderlich sein.
Zusätzlich können beglaubigte türkische Übersetzungen verlangt werden.
Vor der Beschaffung mehrerer Dokumente sollte deshalb geprüft werden, welche Unterlagen im konkreten Verfahren tatsächlich benötigt werden und in welcher Form sie vorzulegen sind.
Wie wird eine geerbte Immobilie im türkischen Grundbuch übertragen?
Nachdem die Erbenstellung festgestellt wurde, kann die sogenannte Erbübertragung im türkischen Grundbuch durchgeführt werden.
Die türkische Grundbuchverwaltung verlangt bei ausländischen natürlichen Personen insbesondere Identitätsdokumente, gegebenenfalls Vertretungsunterlagen und einen geeigneten Erbnachweis.
Bei Gebäuden können weitere objektspezifische Unterlagen relevant sein.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Erben entsprechend der festgestellten Erbstruktur im Grundbuch eingetragen.
Die Erbübertragung ist von einem späteren Verkauf oder einer Teilung der Immobilie zu unterscheiden. Für solche nachfolgenden Verfügungen können zusätzliche steuerliche und grundbuchrechtliche Voraussetzungen bestehen.
Können ausländische Erben jede Immobilie in der Türkei behalten?
Ausländische natürliche Personen können grundsätzlich Immobilien in der Türkei erben. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede geerbte Immobilie unabhängig von ihrer Lage und der Staatsangehörigkeit des Erben dauerhaft behalten werden kann.
Die türkische Grundbuchverwaltung weist darauf hin, dass die Erbübertragung zunächst durchgeführt werden kann, bei bestimmten gesetzlichen Erwerbsbeschränkungen anschließend jedoch eine Veräußerungs- beziehungsweise Liquidationspflicht entstehen kann.
Dies kann beispielsweise relevant sein, wenn sich die Immobilie in einem Gebiet befindet, in dem der ausländische Erbe nach den einschlägigen Vorschriften kein Eigentum halten darf, oder wenn andere Beschränkungen des Grundstückserwerbs durch Ausländer eingreifen.
Die Staatsangehörigkeit des Erben und die genaue Lage der Immobilie sollten deshalb im Einzelfall geprüft werden.
Müssen ausländische Erben in der Türkei Erbschaftsteuer zahlen?
Vermögenswerte, die sich in der Türkei befinden, fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich der türkischen Veraset ve İntikal Vergisi, also der Erbschaft- und unentgeltlichen Übertragungssteuer.
Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob Erblasser oder Erbe türkischer oder ausländischer Staatsangehöriger ist.
Die steuerliche Bemessung hängt von der Art und dem Wert der geerbten Vermögenswerte, den gesetzlichen Freibeträgen und dem anwendbaren Tarif ab.
Da Freibeträge und Tarifstufen regelmäßig angepasst werden, sollten die für das jeweilige Todesjahr geltenden Werte verwendet werden.
Auch wenn der Wert des Nachlasses unter einem Freibetrag liegt, kann bei einer Erbschaft dennoch eine Erklärungspflicht bestehen.
Welche Fristen gelten für die türkische Erbschaftsteuererklärung?
Die Frist hängt insbesondere davon ab, wo der Tod eingetreten ist und wo sich die Erben befinden.
Tod in der Türkei
Befinden sich die Erben ebenfalls in der Türkei, beträgt die reguläre Erklärungsfrist grundsätzlich vier Monate.
Tod in der Türkei, Erbe im Ausland
Befindet sich der Erbe im Ausland, beträgt die Frist grundsätzlich sechs Monate.
Tod im Ausland, Erbe in der Türkei
In dieser Konstellation beträgt die reguläre Frist grundsätzlich sechs Monate.
Erbe im gleichen ausländischen Staat
Befindet sich der Erbe im selben ausländischen Staat, in dem der Erblasser verstorben ist, beträgt die Frist grundsätzlich vier Monate.
Erbe in einem anderen ausländischen Staat
Befindet sich der Erbe in einem anderen ausländischen Staat, kann die Frist grundsätzlich acht Monate betragen.
Einzelfall prüfen
Vor Fristberechnungen sollten Todesort, Aufenthaltsort des Erben und die konkrete steuerliche Zuständigkeit überprüft werden.
Wird ein ausländisches Testament in der Türkei anerkannt?
Bei einem ausländischen Testament müssen mehrere Fragen getrennt geprüft werden.
Artikel 20 des Gesetzes Nr. 5718 enthält besondere Regeln zur Form letztwilliger Verfügungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verfügung gültig sein, wenn sie den einschlägigen Formvorschriften oder dem nationalen Recht des Erblassers entspricht.
Eine formell gültige letztwillige Verfügung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie ohne weitere Schritte unmittelbar beim türkischen Grundbuchamt oder bei einer Bank umgesetzt werden kann.
Es kann erforderlich sein, die Verfügung in der Türkei gerichtlich oder verfahrensrechtlich einzuführen, ihre Wirkungen zu bestimmen und zu prüfen, ob zwingende Regeln des türkischen Erbrechts für in der Türkei gelegene Immobilien eingreifen.
Kann ein ausländischer Erbe die Erbschaft in der Türkei ausschlagen?
Ja. Soweit türkisches Erbrecht auf die betreffende Erbsituation anzuwenden ist, kann eine Erbschaft ausgeschlagen werden.
Nach Artikel 606 des türkischen Zivilgesetzbuchs beträgt die reguläre Frist für die Ausschlagung grundsätzlich drei Monate.
Bei gesetzlichen Erben beginnt diese Frist grundsätzlich mit der Kenntnis vom Tod des Erblassers, sofern nicht nachgewiesen wird, dass die Erbenstellung erst später bekannt wurde. Bei eingesetzten Erben gelten besondere Regeln.
Eine Ausschlagung sollte insbesondere geprüft werden, wenn der Nachlass erhebliche Schulden, Hypotheken, Steuerverbindlichkeiten oder andere Risiken enthalten könnte.
Bei einer möglichen Ausschlagung sollte nicht zunächst monatelang nur die Vermögensseite des Nachlasses geprüft werden. Da Fristen laufen können, sollten Erbenstellung, Schulden und mögliche Ausschlagung frühzeitig gemeinsam bewertet werden.
Übernimmt der Erbe auch die Schulden des Verstorbenen?
Ein Nachlass besteht rechtlich nicht nur aus Vermögenswerten. Auch Verbindlichkeiten des Erblassers können eine Rolle spielen.
Nach türkischem Erbrecht erwerben Erben den Nachlass grundsätzlich als Ganzes. Deshalb sollten vor wichtigen Entscheidungen insbesondere Bankkredite, Hypotheken, Steuerverbindlichkeiten, Vollstreckungsverfahren und sonstige Schulden geprüft werden.
Gerade bei ausländischen Erben besteht das praktische Risiko, dass eine Immobilie bekannt ist, während bestehende Verbindlichkeiten zunächst nicht sichtbar sind.
Was passiert, wenn mehrere Personen Erben sind?
Hinterlässt der Verstorbene mehrere Erben, entsteht regelmäßig eine gemeinschaftliche Nachlasssituation.
Die Erbquoten werden im Erbnachweis festgestellt. Bei Immobilien kann die Eintragung zunächst entsprechend der erbrechtlichen Gemeinschaft beziehungsweise den festgestellten Anteilen erfolgen.
Ein einzelner Erbe kann deshalb nicht ohne weiteres so über den gesamten Nachlass verfügen, als wäre er alleiniger Eigentümer.
Soll eine Immobilie verkauft, einem einzelnen Erben übertragen oder der gesamte Nachlass verteilt werden, müssen die Rechte der übrigen Erben berücksichtigt werden.
Wie wird ein Nachlass unter den Erben geteilt?
Nach Feststellung der Erben und des Nachlassumfangs kann eine Teilung des Nachlasses erforderlich werden.
Einvernehmliche Lösungen können insbesondere dann sinnvoll sein, wenn mehrere Immobilien, Bankguthaben oder andere Vermögenswerte vorhanden sind und die Erben unterschiedliche Gegenstände übernehmen möchten.
Kommt keine Einigung zustande, können je nach Sachverhalt gerichtliche Verfahren zur Teilung oder zur Aufhebung gemeinschaftlichen Eigentums relevant werden.
Bei ausländischen Erben sollte außerdem geprüft werden, welche Vollmachten und ausländischen Dokumente erforderlich sind, wenn nicht sämtliche Beteiligten persönlich in die Türkei reisen möchten.
Erbrecht und Nachlassverfahren in Antalya
In Antalya besitzen zahlreiche ausländische Staatsangehörige Wohnungen, Ferienimmobilien, Grundstücke und andere Vermögenswerte. Nach einem Todesfall müssen diese Vermögenswerte häufig durch Erben bearbeitet werden, die selbst nicht dauerhaft in der Türkei leben.
Das kann Immobilien in Konyaaltı, Muratpaşa, Lara, Döşemealtı, Kepez, Kemer, Manavgat, Alanya und anderen Teilen der Provinz Antalya betreffen.
Bei Immobilienfällen können Grundbuchdaten, Belastungen, Eigentumsstatus und mögliche Beschränkungen für ausländische Erben geprüft werden.
Besteht daneben Vermögen außerhalb der Türkei, sollte der türkische Nachlassteil mit dem ausländischen Nachlassverfahren abgestimmt werden.
Wie läuft ein Nachlassverfahren für ausländische Erben ab?
- Erfassung des Nachlasses: Zunächst wird festgestellt, welche Vermögenswerte, Immobilien, Konten, Fahrzeuge, Gesellschaftsanteile oder Verbindlichkeiten in der Türkei bestehen.
- Prüfung des anwendbaren Rechts: Es wird geprüft, welche Teile des Nachlasses türkischem Recht und welche gegebenenfalls ausländischem Recht unterliegen.
- Beschaffung der Personenstandsdokumente: Sterbeurkunde, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und weitere Unterlagen werden je nach Fall vorbereitet.
- Apostille und Übersetzung: Ausländische Unterlagen werden in der für das türkische Verfahren erforderlichen Form vorbereitet.
- Feststellung der Erben: Soweit erforderlich, wird ein türkischer Erbnachweis beziehungsweise eine gerichtliche Feststellung der Erbenstellung beantragt.
- Steuerliche Erklärung: Die erforderliche türkische Veraset ve İntikal Vergisi-Erklärung wird innerhalb der einschlägigen Frist vorbereitet.
- Übertragung der Vermögenswerte: Immobilien, Bankguthaben und andere Vermögenswerte werden entsprechend den jeweiligen Verfahren auf die Erben übertragen.
- Teilung oder weitere Verfügung: Anschließend können je nach Wunsch der Erben Teilung, Verkauf oder andere rechtlich zulässige Verfügungen geprüft werden.

Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş
Cennet Kesici Çetinbaş absolvierte ihr Studium an der juristischen Fakultät der Akdeniz Universität im Jahr 2014 und ist seit 2015 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist unter der Zulassungsnummer 4696 bei der Rechtsanwaltskammer Antalya eingetragen.
Ausländische Erben können bei Erbnachweisen, Nachlassverfahren, Immobilienübertragungen, Grundbuchverfahren und grenzüberschreitenden Erbfällen mit Bezug zur Türkei beraten und vertreten werden.
Bei internationalen Nachlässen kann bereits vor Einleitung eines Verfahrens geprüft werden, welche Dokumente aus dem Ausland benötigt werden und welcher rechtliche Weg für die in der Türkei befindlichen Vermögenswerte erforderlich ist.
Unterstützung für deutschsprachige Erben
Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş arbeitet bei Bedarf mit professionellen deutschsprachigen Dolmetschern zusammen. Dadurch können Nachlass, Dokumente und Verfahrensschritte verständlich besprochen werden.
Gerichtliche, steuerliche und grundbuchrechtliche Verfahren in der Türkei werden grundsätzlich in türkischer Sprache geführt. Ausländische Urkunden müssen gegebenenfalls apostilliert beziehungsweise legalisiert und in türkischer Übersetzung vorgelegt werden.
Erben, die sich in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder einem anderen Staat befinden, können vorhandene Dokumente zunächst digital zur rechtlichen Einordnung übermitteln.
Kanzlei in Antalya
Die Kanzlei befindet sich in Muratpaşa, Antalya. Bei einem Nachlassfall können insbesondere Sterbeurkunde, Reisepassdaten des Verstorbenen, Familienstandsdokumente, vorhandene Tapu-Unterlagen und Informationen über weitere Vermögenswerte vorab geprüft werden.
Anschrift:
Bayındır, Toroslar Cd. Başaran Apt. No:82/2
Muratpaşa, Antalya 07000, Türkei

Offizielle Informationsstellen: Informationen zur Übertragung türkischer Immobilien auf ausländische Erben und zu ausländischen Erbnachweisen veröffentlicht die türkische Generaldirektion für Grundbuch und Kataster über Your Key Türkiye . Weitere Informationen zu Grundbuchverfahren finden sich bei der Generaldirektion für Grundbuch und Kataster . Informationen zur türkischen Erbschaft- und Übertragungssteuer veröffentlicht die türkische Finanzverwaltung .
Nachlass und Erbschaft in der Türkei prüfen lassen
Wenn Sie eine Immobilie, ein Bankguthaben oder anderes Vermögen in der Türkei geerbt haben oder ein Familienangehöriger mit Vermögen in Antalya verstorben ist, können die erforderlichen Nachlassschritte rechtlich geprüft werden.
Für eine erste Einordnung sind insbesondere Sterbeurkunde, Angaben zur Staatsangehörigkeit des Verstorbenen, Familienverhältnisse und Informationen über die Vermögenswerte in der Türkei hilfreich.
Telefon: +90 543 620 68 36
Häufige Fragen zum Erbrecht für Ausländer in der Türkei
Können Ausländer in der Türkei erben?
Ja. Ausländische natürliche Personen können grundsätzlich Erben von Vermögenswerten in der Türkei sein. Bei Immobilien müssen zusätzlich die besonderen Vorschriften des türkischen Grundstücksrechts berücksichtigt werden.
Welches Recht gilt, wenn ein Ausländer eine Immobilie in der Türkei hinterlässt?
Für Immobilien, die sich in der Türkei befinden, gilt nach Artikel 20 des Gesetzes Nr. 5718 grundsätzlich türkisches Erbrecht.
Gilt für den gesamten Nachlass automatisch türkisches Recht?
Nein. Die Erbschaft unterliegt grundsätzlich dem nationalen Recht des Verstorbenen, während für Immobilien in der Türkei türkisches Recht gilt. Bei internationalen Nachlässen muss deshalb geprüft werden, welches Recht auf den jeweiligen Vermögenswert anzuwenden ist.
Brauche ich in der Türkei einen Erbschein?
Für zahlreiche Nachlasshandlungen muss die Erbenstellung durch einen geeigneten Erbnachweis nachgewiesen werden. Bei Immobilien ist dieser Nachweis für die Grundbuchübertragung besonders wichtig.
Wird ein deutscher Erbschein direkt vom türkischen Grundbuchamt akzeptiert?
Nicht zwingend. Bei ausländischen natürlichen Personen gelten besondere Regeln. Ein im Ausland ausgestellter Erbnachweis kann insbesondere einer Bestätigung durch ein türkisches Gericht bedürfen.
Muss die deutsche Sterbeurkunde apostilliert werden?
Je nach Dokument, Ausstellungsstaat und Verwendungszweck können Apostille und beglaubigte türkische Übersetzung erforderlich sein. Die konkrete Form sollte vor Einreichung geprüft werden.
Kann ich eine Wohnung in Antalya erben, obwohl ich kein türkischer Staatsbürger bin?
Grundsätzlich ja. Allerdings sollten Staatsangehörigkeit des Erben, Lage der Immobilie und mögliche gesetzliche Erwerbsbeschränkungen geprüft werden.
Muss eine geerbte Immobilie sofort verkauft werden?
Nicht grundsätzlich. In bestimmten Fällen können jedoch aufgrund der für ausländische Eigentümer geltenden Erwerbsbeschränkungen nach der Erbübertragung Veräußerungs- oder Liquidationspflichten entstehen.
Muss ein ausländischer Erbe türkische Erbschaftsteuer zahlen?
In der Türkei befindliche Vermögenswerte fallen grundsätzlich unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Beteiligten in den Anwendungsbereich der türkischen Veraset ve İntikal Vergisi.
Muss eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn keine Steuer anfällt?
Bei einem Erwerb von Todes wegen kann grundsätzlich auch dann eine Erklärungspflicht bestehen, wenn der Nachlasswert unter dem einschlägigen Freibetrag liegt.
Kann ich ein türkisches Erbe ausschlagen?
Ja. Nach türkischem Recht kann eine Erbschaft grundsätzlich ausgeschlagen werden. Die reguläre Frist beträgt drei Monate, wobei der Fristbeginn von der konkreten Erbenstellung und Kenntnis abhängt.
Übernimmt ein Erbe auch die Schulden?
Nach türkischem Erbrecht umfasst der Nachlass grundsätzlich auch Verbindlichkeiten. Deshalb sollten mögliche Schulden vor Entscheidungen über Annahme, Ausschlagung oder Teilung des Nachlasses geprüft werden.
Kann ein ausländisches Testament in der Türkei berücksichtigt werden?
Ja, ein ausländisches Testament kann unter den einschlägigen kollisions- und erbrechtlichen Regeln relevant sein. Form, anwendbares Recht und das erforderliche Verfahren in der Türkei müssen jedoch konkret geprüft werden.
Muss ich persönlich nach Antalya reisen, um ein Nachlassverfahren durchzuführen?
Nicht jeder Verfahrensschritt erfordert zwingend eine persönliche Anwesenheit. Abhängig vom Verfahren können bestimmte Handlungen durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Rechtsanwalt vorgenommen werden. Inhalt und Form der Vollmacht müssen zum jeweiligen Verfahren passen.
Wie lange dauert ein Nachlassverfahren in der Türkei?
Eine einheitliche Dauer gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem Herkunft und Vollständigkeit der Dokumente, Anzahl der Erben, Vermögensarten, notwendige Gerichtsverfahren, Steuerverfahren und mögliche Streitigkeiten zwischen den Erben.
Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş
Berufliche Zulassung: Rechtsanwaltskammer Antalya, Zulassungsnummer 4696
Juristische Ausbildung: Akdeniz Universität, Abschluss 2014
Anwaltliche Tätigkeit: Seit 2015
Rechtsstand: 11. September 2026
Rechtlicher Hinweis
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Bei internationalen Nachlassfällen können türkisches Recht und ausländisches Recht gleichzeitig relevant sein. Erbenstellung, anwendbares Recht, steuerliche Pflichten, Fristen und die Möglichkeit, eine geerbte Immobilie dauerhaft zu halten, sollten deshalb anhand des konkreten Nachlasses, der Staatsangehörigkeit der Beteiligten und der aktuellen Rechtslage geprüft werden.
