Mietrecht und Räumungsverfahren in Antalya

Rechtsanwältin für Räumungsklagen und Räumungserklärungen in Antalya

Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş berät Vermieter und Mieter bei Räumungsklagen, Räumungsverfahren, schriftlichen Räumungserklärungen, Zahlungsrückständen und weiteren mietrechtlichen Streitigkeiten nach türkischem Recht in Antalya. Diese Fragen gehören zum Immobilien- und Mietrecht in Antalya.

Die Räumung einer Wohnung oder eines Geschäftslokals ist in der Türkei an gesetzlich geregelte Voraussetzungen und Fristen gebunden. Weder der bloße Wunsch des Vermieters noch allein der Ablauf eines befristeten Wohnungsmietvertrags führt automatisch dazu, dass der Mieter das Mietobjekt sofort verlassen muss.

Kurz erklärt

Kann ein Vermieter einen Mieter in der Türkei allein deshalb räumen lassen, weil der Mietvertrag abgelaufen ist? Bei Wohn- und überdachten Geschäftsräumen grundsätzlich nicht ohne Weiteres. Nach Artikel 347 des türkischen Obligationengesetzes wird ein befristeter Vertrag grundsätzlich um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Mieter nicht rechtzeitig kündigt. Der Vermieter benötigt daher regelmäßig einen gesetzlich anerkannten Beendigungs- oder Räumungsgrund. Eine wichtige Ausnahme kann eine wirksame schriftliche Räumungserklärung des Mieters nach Artikel 352 darstellen.

Wann kann ein Mieter in der Türkei geräumt werden?

Für Wohn- und überdachte Geschäftsräume enthält das türkische Obligationengesetz Nr. 6098 besondere mieterschützende Vorschriften.

Eine Räumung kann insbesondere auf einem gesetzlich vorgesehenen Beendigungsgrund, einer wirksamen schriftlichen Räumungserklärung, Zahlungsrückständen oder bestimmten Vertragsverletzungen beruhen.

Räumungserklärung

Der Mieter verpflichtet sich nach Übergabe schriftlich, das Mietobjekt zu einem bestimmten Termin zu räumen.

Eigenbedarf

Der Vermieter oder neue Eigentümer benötigt die Immobilie unter den gesetzlichen Voraussetzungen selbst oder für bestimmte Angehörige.

Mietrückstand

Nicht gezahlte Miete kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen zur Kündigung oder Räumung führen.

Zwei berechtigte Mahnungen

Wiederholte Nichtzahlung während des maßgeblichen Mietzeitraums kann einen besonderen Räumungsgrund bilden.

Umbau oder Wiederaufbau

Erhebliche Bauarbeiten können unter bestimmten Voraussetzungen die Beendigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.

Pflichtverletzung

Schwere oder trotz Abmahnung fortgesetzte Verstöße gegen mietvertragliche Pflichten können eine Beendigung ermöglichen.

Reicht das Ende eines befristeten Mietvertrags für eine Räumung?

Bei Wohn- und überdachten Geschäftsräumen grundsätzlich nicht.

Nach Artikel 347 des türkischen Obligationengesetzes wird ein befristeter Mietvertrag grundsätzlich um ein Jahr zu denselben Bedingungen verlängert, wenn der Mieter nicht mindestens fünfzehn Tage vor Ablauf erklärt, dass er das Mietverhältnis beenden möchte.

Der Vermieter kann den Vertrag deshalb nicht allein wegen des Endes der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer beenden.

Erst nach Ablauf der gesetzlich geregelten zehnjährigen Verlängerungszeit eröffnet Artikel 347 dem Vermieter unter besonderen Voraussetzungen eine Beendigung ohne besonderen Räumungsgrund.

Was bedeutet Räumungserklärung im türkischen Mietrecht?

Der türkische Begriff lautet tahliye taahhütnamesi.

Auf dieser deutschsprachigen Seite verwenden wir hierfür den Begriff Räumungserklärung. Gemeint ist eine schriftliche Verpflichtung des Mieters, das Mietobjekt zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt zu räumen.

Es handelt sich dabei um ein Institut des türkischen Mietrechts. Der deutsche Begriff dient der verständlichen Übersetzung und bedeutet nicht, dass sämtliche Regeln des deutschen Mietrechts auf die türkische Räumungserklärung übertragen werden können.

Wann ist eine Räumungserklärung rechtlich relevant?

Artikel 352 Absatz 1 des türkischen Obligationengesetzes nennt mehrere zentrale Voraussetzungen.

Nach Übergabe

Die Erklärung muss nach der Übergabe des Mietobjekts abgegeben worden sein.

Schriftlich

Die Verpflichtung zur Räumung muss schriftlich dokumentiert sein.

Bestimmter Termin

Der Mieter muss sich zur Räumung zu einem bestimmten Datum verpflichten.

Ob eine konkrete Erklärung wirksam und durchsetzbar ist, muss anhand des vollständigen Dokuments, des Mietvertrags, des Übergabezeitpunkts und gegebenenfalls weiterer Beweise geprüft werden.

Warum muss die Räumungserklärung nach der Übergabe des Mietobjekts abgegeben werden?

Artikel 352 stellt ausdrücklich darauf ab, dass die schriftliche Verpflichtung nach der Übergabe des Mietobjekts abgegeben wurde.

Dies ist ein wesentlicher Schutzmechanismus. Ein Dokument, das der künftige Mieter noch vor Erlangung des tatsächlichen Mietgebrauchs unterschreiben musste, ist daher nicht ohne Weiteres mit einer nachträglichen Räumungsverpflichtung gleichzusetzen.

Insbesondere bei Dokumenten, die am selben Tag wie der Mietvertrag unterzeichnet wurden, sollte deshalb genau geprüft werden, wann das Mietobjekt tatsächlich übergeben wurde und unter welchen Umständen die Erklärung abgegeben wurde.

Muss die Räumungserklärung ein bestimmtes Datum enthalten?

Ja. Artikel 352 verlangt eine Verpflichtung, das Mietobjekt zu einem bestimmten Zeitpunkt zu räumen.

Das Datum ist auch deshalb entscheidend, weil ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche einmonatige Frist für die weitere Vorgehensweise des Vermieters beginnt.

Bestehen Streitigkeiten darüber, wann ein Datum eingetragen wurde oder ob ein Dokument nachträglich ergänzt wurde, kann die Beweisfrage für das Verfahren erheblich sein.

Muss eine Räumungserklärung notariell erstellt werden?

Artikel 352 verlangt für die Wirksamkeit grundsätzlich eine schriftliche Erklärung, schreibt aber nicht allgemein vor, dass jede Räumungserklärung zwingend notariell erstellt werden muss.

Die notarielle Form kann jedoch im späteren Vollstreckungsverfahren erheblich sein, insbesondere wenn Unterschrift oder Datum bestritten werden.

Das türkische Vollstreckungsrecht unterscheidet bei der Behandlung eines Widerspruchs danach, welche Beweiskraft dem vorgelegten Dokument zukommt.

Wirksamkeit und Beweisbarkeit sind nicht dasselbe

Ein Dokument kann mietrechtlich schriftlich abgegeben worden sein und trotzdem im späteren Vollstreckungsverfahren Beweisprobleme verursachen. Deshalb sollten Form, Datum, Unterschrift und Entstehungsgeschichte getrennt geprüft werden.

Wie lange hat der Vermieter nach dem vereinbarten Räumungstag Zeit?

Artikel 352 Absatz 1 enthält eine besonders wichtige Frist.

Räumt der Mieter trotz wirksamer schriftlicher Verpflichtung nicht, kann der Vermieter den Mietvertrag grundsätzlich dadurch beenden, dass er innerhalb eines Monats ab dem vereinbarten Räumungstag entweder die Vollstreckung einleitet oder eine Räumungsklage erhebt.

Diese Frist sollte nicht mit einer allgemeinen Verjährungsfrist verwechselt werden.

Artikel 353 enthält außerdem eine besondere Regel zur Verlängerung bestimmter Klagefristen, wenn der Vermieter innerhalb der maßgeblichen Frist schriftlich mitteilt, dass er Klage erheben wird. Ob diese Regel im konkreten Fall einschlägig ist, sollte gesondert geprüft werden.

Kann eine Räumungserklärung unmittelbar über die Vollstreckungsbehörde verfolgt werden?

Artikel 352 erlaubt dem Vermieter ausdrücklich, innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist entweder ein gerichtliches Verfahren einzuleiten oder sich an die Vollstreckungsbehörde zu wenden.

Das türkische Vollstreckungsgesetz Nr. 2004 enthält besondere Vorschriften über die Räumung vermieteter Immobilien ohne vorheriges vollstreckbares Urteil.

Im entsprechenden Verfahren wird dem Mieter ein Räumungsbefehl zugestellt. Das Gesetz sieht dabei besondere Fristen für die Räumung und einen möglichen Widerspruch vor.

Nach Artikel 272 İİK enthält der Räumungsbefehl grundsätzlich eine Frist von fünfzehn Tagen zur Räumung. Ein Widerspruch gegen den Räumungsbefehl ist nach Artikel 274 grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen möglich.

Was passiert, wenn der Mieter dem Räumungsbefehl widerspricht?

Ein fristgerechter Widerspruch kann das Vollstreckungsverfahren zunächst stoppen.

Welche weitere Vorgehensweise für den Vermieter möglich ist, hängt insbesondere davon ab, was genau bestritten wurde.

Wird beispielsweise die Unterschrift unter der Räumungserklärung bestritten, kann die Form und Beweiskraft des Dokuments für die Frage entscheidend sein, ob eine Beseitigung des Widerspruchs im Vollstreckungsgericht möglich ist oder ein weitergehendes gerichtliches Verfahren erforderlich wird.

Wie läuft eine Räumungsklage ab?

Mietrechtliche Räumungsklagen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Sulh Hukuk Mahkemesi, also des türkischen Friedensgerichts für Zivilsachen.

Artikel 4 der türkischen Zivilprozessordnung weist mietrechtliche Streitigkeiten grundsätzlich unabhängig vom Streitwert diesem Gericht zu, soweit es sich nicht um die besonderen Fälle der Räumung durch Vollstreckung ohne Urteil handelt.

Vor Klageerhebung muss außerdem geprüft werden, ob zunächst die gesetzlich vorgeschriebene Mediation durchgeführt werden muss.

Ist vor einer Räumungsklage eine Mediation erforderlich?

Grundsätzlich ja.

Seit dem 1. September 2023 ist nach Artikel 18/B des türkischen Mediationsgesetzes die vorherige Mediation bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen grundsätzlich Prozessvoraussetzung.

Das bedeutet, dass vor einer entsprechenden Räumungsklage in der Regel zunächst ein Mediationsverfahren eingeleitet werden muss.

Das Gesetz enthält jedoch eine wichtige Ausnahme: Die besonderen Verfahren zur Räumung gemieteter Immobilien durch Vollstreckung ohne Urteil nach dem Vollstreckungsgesetz fallen nicht unter diese Pflicht.

Klage und Vollstreckung müssen getrennt betrachtet werden

Eine Räumungsklage aus dem Mietverhältnis und ein gesetzlich vorgesehenes unmittelbares Vollstreckungsverfahren sind nicht dasselbe. Ob vor dem gewählten Weg eine Mediation erforderlich ist, hängt daher von der konkreten Verfahrensart ab.

Kann ein Vermieter wegen Eigenbedarfs räumen lassen?

Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Artikel 350 erlaubt eine Beendigung insbesondere dann, wenn der Vermieter das Mietobjekt für sich selbst, seinen Ehegatten, seine Nachkommen, seine Vorfahren oder andere Personen benötigt, für deren Unterhalt er gesetzlich verantwortlich ist.

Der Bedarf muss auf eine tatsächliche Nutzung als Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit gerichtet sein.

Bei befristeten Mietverträgen kann die entsprechende Klage grundsätzlich ab Ende der Vertragszeit innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist erhoben werden.

Kann der neue Eigentümer den Mieter wegen Eigenbedarfs räumen lassen?

Unter den Voraussetzungen des Artikels 351 ja.

Erwirbt eine Person eine bereits vermietete Immobilie und benötigt sie für sich selbst oder für die gesetzlich genannten Angehörigen als Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit, kann ein besonderer Beendigungsweg bestehen.

Dafür muss der neue Eigentümer den Mieter grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Erwerb schriftlich informieren. Anschließend kann er nach Ablauf von sechs Monaten eine entsprechende Klage erheben.

Alternativ kann der neue Eigentümer unter den Voraussetzungen des Gesetzes auch den Weg über das Ende der Vertragsperiode nutzen.

Kann wegen Wiederaufbau, Umbau oder grundlegender Renovierung geräumt werden?

Artikel 350 erfasst auch bestimmte Fälle von Wiederaufbau und wesentlicher baulicher Veränderung.

Voraussetzung ist, dass ein wesentlicher Umbau, eine Erweiterung oder Veränderung erforderlich ist und die Nutzung des Mietobjekts während der Arbeiten unmöglich ist.

Gewöhnliche kleinere Renovierungsarbeiten reichen deshalb nicht automatisch für eine Räumung aus.

Kann ein Mieter wegen nicht gezahlter Miete geräumt werden?

Ja, unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Nach Artikel 315 muss der Vermieter bei Zahlungsverzug nach Übergabe des Mietobjekts grundsätzlich eine schriftliche Zahlungsfrist setzen und ankündigen, dass bei Nichtzahlung innerhalb der Frist der Vertrag beendet werden kann.

Bei Wohn- und überdachten Geschäftsräumen beträgt diese gesetzliche Frist mindestens dreißig Tage.

Die konkrete Vorgehensweise kann je nach Zahlungsrückstand sowohl mietrechtliche als auch vollstreckungsrechtliche Schritte umfassen. Davon zu unterscheiden sind Streitigkeiten über die Mietfestsetzung und Mietanpassung, bei denen nicht die Räumung, sondern die Höhe der geschuldeten Miete im Mittelpunkt steht.

Was bedeutet Räumung wegen zwei berechtigter Mahnungen?

Artikel 352 enthält neben der Räumungserklärung einen weiteren besonderen Räumungsgrund.

Verursacht der Mieter wegen nicht gezahlter Miete innerhalb des maßgeblichen Mietzeitraums zwei berechtigte schriftliche Zahlungsaufforderungen, kann der Vermieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Ende des betreffenden Zeitraums innerhalb eines Monats Räumungsklage erheben.

Entscheidend sind unter anderem die Fälligkeit der Forderungen, der jeweilige Mietzeitraum und die rechtliche Qualität der beiden Mahnungen.

Kann eine schwere Pflichtverletzung zur Räumung führen?

Artikel 316 verpflichtet den Mieter, das Mietobjekt sorgfältig und vertragsgemäß zu nutzen sowie auf Nachbarn und andere Bewohner Rücksicht zu nehmen.

Bei Wohn- und Geschäftsräumen ist regelmäßig zunächst eine schriftliche Abmahnung mit einer Frist von mindestens dreißig Tagen zur Beseitigung des Verstoßes erforderlich.

Bei besonders schweren Fällen kann das Gesetz jedoch eine sofortige schriftliche Beendigung ermöglichen, beispielsweise wenn vorsätzlich erheblicher Schaden verursacht wird oder eine weitere Frist offensichtlich sinnlos wäre.

Kann ein Mieter geräumt werden, weil er eine andere Wohnung besitzt?

Artikel 352 enthält auch hierzu eine besondere Regelung.

Verfügt der Mieter oder sein mit ihm zusammenlebender Ehegatte innerhalb derselben Gemeindegrenzen über eine bewohnbare Wohnung und wusste der Vermieter hiervon beim Abschluss des Mietvertrags nicht, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Räumungsklage möglich sein.

Auch hier gilt eine besondere Klagefrist ab Ende des Mietvertrags.

Was bedeutet die zehnjährige Verlängerungsfrist?

Artikel 347 schützt Mieter davor, dass der Vermieter einen Wohn- oder Geschäftsraummietvertrag allein wegen des Ablaufs der vereinbarten Dauer beendet.

Nach Ablauf von zehn Verlängerungsjahren kann der Vermieter jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Mietverhältnis ohne besonderen Räumungsgrund beenden.

Dafür muss er grundsätzlich mindestens drei Monate vor Ende des jeweiligen Verlängerungsjahres kündigen.

Die Berechnung dieser Zeiträume sollte anhand des ursprünglichen Mietbeginns und der tatsächlichen Vertragsverlängerungen erfolgen.

Muss ein Mieter ausziehen, wenn die Wohnung verkauft wird?

Nein, allein der Verkauf beendet den Mietvertrag grundsätzlich nicht.

Nach Artikel 310 tritt der neue Eigentümer grundsätzlich in das bestehende Mietverhältnis ein.

Der neue Eigentümer kann jedoch bei Vorliegen der Voraussetzungen des Artikels 351 beispielsweise wegen eines tatsächlichen eigenen Wohn- oder Geschäftsbedarfs die gesetzlich vorgesehenen Schritte einleiten.

Darf der Vermieter nach einer Eigenbedarfskündigung sofort an jemand anderen vermieten?

Nicht ohne Weiteres.

Nach Artikel 355 darf ein Vermieter, der die Räumung wegen eigenen Bedarfs erreicht hat, die Immobilie grundsätzlich drei Jahre lang nicht ohne berechtigten Grund an eine andere Person als den früheren Mieter vermieten.

Bei einer Räumung wegen Wiederaufbau oder wesentlicher Umgestaltung gelten ebenfalls besondere Regeln.

Verstößt der Vermieter gegen die gesetzlichen Wiedervermietungsregeln, kann er gegenüber dem früheren Mieter schadensersatzpflichtig werden. Das Gesetz sieht dabei grundsätzlich eine Mindestentschädigung in Höhe der im letzten Mietjahr gezahlten Jahresmiete vor.

Welche Unterlagen sind bei einem Räumungsfall wichtig?

Mietvertrag

Beginn, Dauer, Vertragsparteien, Mietobjekt und besondere Vereinbarungen sollten vollständig geprüft werden.

Räumungserklärung

Original, Datum, Unterschrift und Entstehungszeitpunkt können entscheidend sein.

Übergabenachweis

Übergabeprotokoll, Schlüsselübergabe oder andere Beweise können für Artikel 352 Bedeutung haben.

Zahlungsunterlagen

Kontoauszüge, Quittungen und Überweisungen können Mietrückstände oder erfolgte Zahlungen belegen.

Schriftliche Mitteilungen

Mahnungen, notarielle Schreiben und sonstige Zustellungen sollten chronologisch geordnet werden.

Vollstreckungsunterlagen

Räumungsbefehl, Widerspruch, Zustellnachweise und Aktennummer sind für die Verfahrensprüfung wichtig.

Was sollten Vermieter vor Einleitung eines Räumungsverfahrens prüfen?

Die richtige Verfahrensart hängt vom konkreten Räumungsgrund ab.

  1. Räumungsgrund bestimmen: Räumungserklärung, Eigenbedarf, neuer Eigentümer, Mietrückstand, zwei berechtigte Mahnungen oder ein anderer gesetzlicher Grund müssen voneinander unterschieden werden.
  2. Fristen prüfen: Besonders bei Artikel 350 bis 352 können kurze gesetzliche Fristen entscheidend sein.
  3. Dokumente prüfen: Vertrag, Übergabenachweis, Räumungserklärung, Zahlungsbelege und Zustellungen sollten vollständig vorliegen.
  4. Mediation oder Vollstreckung unterscheiden: Bei einer Klage kann verpflichtende Mediation erforderlich sein; bestimmte unmittelbare Vollstreckungsverfahren sind davon ausgenommen.
  5. Zuständiges Verfahren wählen: Je nach Fall kommen Sulh Hukuk Mahkemesi, Vollstreckungsbehörde oder Vollstreckungsgericht in Betracht.

Was sollten Mieter nach Erhalt einer Räumungsaufforderung prüfen?

Eine Räumungsaufforderung bedeutet nicht automatisch, dass die Räumung bereits rechtskräftig feststeht.

Welcher Räumungsgrund?

Zunächst sollte geklärt werden, auf welche konkrete gesetzliche Grundlage sich der Vermieter beruft.

Welche Frist?

Bei gerichtlichen und vollstreckungsrechtlichen Zustellungen können kurze Reaktionsfristen laufen.

Welches Dokument?

Bei einer Räumungserklärung sollten Datum, Unterschrift und Zeitpunkt der Übergabe geprüft werden.

Welche Zahlungen?

Bei behauptetem Mietrückstand sollten alle Überweisungen und Quittungen abgeglichen werden.

Wurde korrekt zugestellt?

Inhalt und Zeitpunkt einer Zustellung können für Fristen und Rechtsbehelfe erheblich sein.

Besteht ein Widerspruchsrecht?

Im Vollstreckungsverfahren kann innerhalb der gesetzlichen Frist ein Widerspruch möglich sein.

Was ist bei ausländischen Vermietern oder Mietern in Antalya zu beachten?

In Antalya betreffen Mietstreitigkeiten häufig auch ausländische Eigentümer oder Mieter.

Entscheidend bleibt grundsätzlich das auf die Immobilie und das Mietverhältnis anwendbare türkische Recht.

Ausländische Parteien sollten insbesondere auf Zustellungen, Vollmachten, Übersetzungen und gesetzliche Fristen achten.

Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş arbeitet bei Bedarf mit professionellen deutschsprachigen Dolmetschern zusammen.

Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş in Antalya

Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş

Cennet Kesici Çetinbaş absolvierte ihr Studium an der juristischen Fakultät der Akdeniz Universität im Jahr 2014 und ist seit 2015 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist unter der Zulassungsnummer 4696 bei der Rechtsanwaltskammer Antalya eingetragen.

Bei Räumungsverfahren ist nicht nur die Frage wichtig, ob ein sachlicher Grund besteht. Ebenso entscheidend können der Zeitpunkt eines Schreibens, die richtige gesetzliche Frist, die Form einer Räumungserklärung und die Wahl zwischen Klage- und Vollstreckungsverfahren sein.

Eine rechtliche Prüfung beginnt daher regelmäßig mit der vollständigen Chronologie des Mietverhältnisses und den vorhandenen Dokumenten.

Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş berät Vermieter und Mieter zu mietrechtlichen Streitigkeiten und Räumungsverfahren in Antalya.

Rechtsanwaltskammer Antalya Zulassungsnummer 4696 Anwaltlich tätig seit 2015

Kanzlei in Antalya

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş befindet sich in Muratpaşa, Antalya. Für die Prüfung eines Räumungsfalls kann über die Kontaktseite der Kanzlei eine Anfrage gestellt werden.

Für eine erste Prüfung eines Räumungsfalls können insbesondere Mietvertrag, Räumungserklärung, Übergabeprotokoll, notarielle Mitteilungen, Zahlungsbelege, Mediationsunterlagen und gegebenenfalls vorhandene Vollstreckungs- oder Gerichtsunterlagen hilfreich sein.

Anschrift:
Bayındır, Toroslar Cd. Başaran Apt. No:82/2
Muratpaşa, Antalya 07000, Türkei

Kanzlei von Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş in Antalya

Offizielle Rechtsgrundlagen: Die Beendigung von Wohn- und Geschäftsraummietverhältnissen richtet sich insbesondere nach den Artikeln 315, 316 und 347 bis 355 des türkischen Obligationengesetzes Nr. 6098. Für die Räumung über ein Vollstreckungsverfahren sind insbesondere die einschlägigen Vorschriften des türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes Nr. 2004 zu beachten. Die verpflichtende Mediation für Mietstreitigkeiten wurde durch das Gesetz Nr. 7445 eingeführt und gilt seit dem 1. September 2023 für die gesetzlich erfassten Mietstreitigkeiten.

Rechtliche Beratung zu Räumungsklagen und Räumungserklärungen in Antalya

Wenn Sie eine Räumung einleiten möchten oder eine Räumungsaufforderung, ein Vollstreckungsschreiben oder eine Klage erhalten haben, sollte zunächst die konkrete Rechtsgrundlage und die laufende Frist geprüft werden.

Bei einer Räumungserklärung sind insbesondere Mietvertrag, Übergabedatum, Datum der Erklärung, vereinbarter Räumungstag und Art der Unterschrift relevant.

Telefon: +90 543 620 68 36

Häufige Fragen zu Räumungsklagen und Räumungserklärungen in der Türkei

Muss ein Mieter ausziehen, wenn der einjährige Mietvertrag endet?

Bei Wohn- und überdachten Geschäftsräumen grundsätzlich nicht allein deshalb. Artikel 347 sieht eine gesetzliche Verlängerung vor, wenn der Mieter nicht rechtzeitig kündigt.

Was ist eine tahliye taahhütnamesi?

Es handelt sich um eine schriftliche Verpflichtung des Mieters, das Mietobjekt zu einem bestimmten Termin zu räumen. Auf dieser Seite wird hierfür der deutsche Begriff Räumungserklärung verwendet.

Wann muss die Räumungserklärung unterschrieben werden?

Artikel 352 verlangt, dass die Verpflichtung nach der Übergabe des Mietobjekts abgegeben wird.

Muss die Räumungserklärung schriftlich sein?

Ja. Artikel 352 verlangt eine schriftliche Verpflichtung.

Muss ein bestimmter Räumungstag angegeben werden?

Ja. Die Erklärung muss sich auf einen bestimmten Räumungstermin beziehen.

Muss eine Räumungserklärung notariell sein?

Artikel 352 verlangt grundsätzlich Schriftform, nicht generell notarielle Beurkundung. Eine notarielle Form kann jedoch im späteren Beweis- und Vollstreckungsverfahren erhebliche Bedeutung haben.

Wie lange hat der Vermieter nach dem Räumungstermin Zeit?

Nach Artikel 352 muss grundsätzlich innerhalb eines Monats ab dem vereinbarten Räumungstag die Vollstreckung eingeleitet oder Klage erhoben werden.

Kann direkt ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ja. Artikel 352 sieht ausdrücklich sowohl die Vollstreckung als auch die Klage als mögliche Wege vor.

Kann der Mieter dem Räumungsbefehl widersprechen?

Ja. Im gesetzlichen Vollstreckungsverfahren besteht grundsätzlich eine kurze Widerspruchsfrist. Art und Folgen des Widerspruchs hängen vom konkreten Dokument und den geltend gemachten Einwendungen ab.

Wie lange ist die Widerspruchsfrist im Vollstreckungsverfahren?

Nach Artikel 274 des Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes beträgt die allgemeine Widerspruchsfrist gegen den entsprechenden Räumungsbefehl grundsätzlich sieben Tage ab Zustellung.

Ist vor einer Räumungsklage Mediation erforderlich?

Seit dem 1. September 2023 ist bei Mietstreitigkeiten grundsätzlich vor Klageerhebung eine Mediation als Prozessvoraussetzung vorgesehen. Die besonderen Verfahren zur Räumung durch Vollstreckung ohne Urteil sind hiervon gesetzlich ausgenommen.

Welches Gericht entscheidet über Räumungsklagen?

Mietrechtliche Räumungsklagen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Sulh Hukuk Mahkemesi.

Kann wegen Eigenbedarfs geräumt werden?

Ja. Artikel 350 ermöglicht dies unter anderem bei einem tatsächlichen Wohn- oder Geschäftsbedarf des Vermieters oder bestimmter gesetzlich genannter Angehöriger.

Kann ein neuer Eigentümer den Mieter räumen lassen?

Der Kauf allein beendet den Mietvertrag nicht. Bei tatsächlichem Eigenbedarf kann der neue Eigentümer jedoch unter den Voraussetzungen des Artikels 351 ein besonderes Räumungsverfahren einleiten.

Muss der neue Eigentümer den Mieter informieren?

Wenn der besondere Weg des Artikels 351 genutzt wird, muss der neue Eigentümer den Mieter grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Erwerb schriftlich über den Bedarf informieren.

Kann ein Mieter wegen unbezahlter Miete geräumt werden?

Ja. Bei Wohn- und überdachten Geschäftsräumen sieht Artikel 315 grundsätzlich eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit einer mindestens dreißigtägigen Zahlungsfrist vor.

Was sind zwei berechtigte Mahnungen?

Wiederholte Nichtzahlung kann dazu führen, dass der Vermieter wegen zwei berechtigter schriftlicher Mahnungen nach Artikel 352 unter den gesetzlichen Voraussetzungen Räumungsklage erheben kann.

Kann ein Mietvertrag wegen Störung der Nachbarn beendet werden?

Schwere oder fortgesetzte Verstöße gegen die Pflicht zur sorgfältigen Nutzung und Rücksichtnahme können unter den Voraussetzungen des Artikels 316 zur Beendigung führen.

Darf ein Vermieter nach einer Räumung wegen Eigenbedarfs sofort neu vermieten?

Grundsätzlich nicht ohne Weiteres. Artikel 355 enthält ein dreijähriges Wiedervermietungsverbot, sofern kein berechtigter Grund vorliegt.

Können ausländische Eigentümer in Antalya eine Räumungsklage erheben?

Ja. Die ausländische Staatsangehörigkeit des Eigentümers verhindert grundsätzlich nicht die Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche nach türkischem Recht.

Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwältin Cennet Kesici Çetinbaş

Berufliche Zulassung: Rechtsanwaltskammer Antalya, Zulassungsnummer 4696

Juristische Ausbildung: Akdeniz Universität, Abschluss 2014

Anwaltliche Tätigkeit: Seit 2015

Rechtsstand: 12. September 2026

Rechtlicher Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Ob eine Räumungserklärung wirksam ist oder ein Räumungsgrund vorliegt, hängt insbesondere von Mietvertrag, Übergabezeitpunkt, Inhalt und Datum der Erklärung, Zustellungen, Zahlungsstatus, gesetzlichen Fristen und den Umständen des Einzelfalls ab. Bei Räumungsklagen und Vollstreckungsverfahren können kurze Ausschluss-, Klage- oder Widerspruchsfristen gelten. Ein bestimmter Ausgang eines Räumungsverfahrens oder eine bestimmte Verfahrensdauer kann nicht garantiert werden.